Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten umschreiben

Wer aus den USA, der Schweiz, Großbritannien oder einem anderen Drittstaat dauerhaft nach Deutschland umzieht, muss seine Fahrerlaubnis eventuell umschreiben lassen. ADAC Juristinnen erklären, was Sie wissen müssen.
Die Staatenliste zeigt, für welche Klassen und Staaten Prüfungen entfallen
Minderjährige Fahrerlaubnisinhaber dürfen in Deutschland nicht Auto fahren
UK, Kosovo, Albanien und Moldau seit 2022 auf der Staatenliste
Sogenannte Drittstaatenführerscheine sind in Deutschland nur begrenzt gültig. Bei längerem Aufenthalt benötigt man einen deutschen Führerschein.
Umschreibung nach sechs Monaten
Nach Ablauf von sechs Monaten (ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland) erlischt die ausländische Fahrerlaubnis, danach wird diese nicht mehr anerkannt. Das gilt für Fahrberechtigungen aus Drittstaaten, also Staaten, die nicht zur EU oder dem Europäischen Wirtschaftraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören.
Um weiterhin Auto fahren zu dürfen, benötigt man nach Ablauf der Frist eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische muss dann in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.
Eine einmalige Verlängerung der Sechsmonatsfrist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn man insgesamt nicht länger als zwölf Monate in Deutschland wohnen wird und dies gegenüber der Behörde nachweisen kann.
Übersetzung erforderlich
Wer keinen internationalen Führerschein besitzt, der muss während der ersten sechs Monate eine Übersetzung mitführen, wenn der Führerschein
nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist oder
er nicht dem Muster des Anhangs 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entspricht.
Bei englischsprachigen Führerscheinen wird größtenteils auf eine Übersetzung verzichtet. Hierzu gibt es aber keine bundeseinheitliche Regelung, im Zweifel sollten sich Betroffene deshalb an die zuständige Führerscheinbehörde wenden.
Bei folgenden Staaten verzichtet Deutschland explizit auf das Mitführen einer Übersetzung: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.