Neuwagenkauf: Wie kann ich bei den Überführungskosten sparen?

Beim Kauf eines neuen Autos kommen oft noch Überführungskosten auf den Kaufpreis drauf. Und die liegen oft bei bis zu 1000 Euro. Die wichtigsten Infos und wie Sie bei den Überführungskosten sparen könne.
Sind Überführungskosten überhaupt zulässig?
Welche Kosten sind mit den Überführungskosten abgedeckt?
Wie können Sie bei der Überführung Geld sparen?
Wofür fallen Überführungskosten an, was bezahlt man damit eigentlich, und darf der Händler sie überhaupt verlangen? ADAC Juristen geben Tipps, wie Sie bei diesen Kosten sparen können.
Überführungskosten: Für was soll ich extra zahlen?
Überführungskosten für ein neues Auto sind sehr hoch und erscheinen oft willkürlich. Auch bei Tageszulassungen und Vorführwagen verlangen Händler Überführungskosten. Aber wofür eigentlich? Mit den Überführungskosten sind zahlen Sie für:
Transport vom Werk oder Lager zum Händler
Logistik, Planung und Organisation der Fahrzeugübergabe
Transportversicherung
Innen- und Außenreinigung und Übergabeinspektion beim Händler
Sind Überführungskosten zulässig?
Überführungskosten sind zulässig, wenn sie transparent kommuniziert werden. Das heißt: Der Händler muss sie deutlich im Kaufvertrag angeben. Die Überführungskosten müssen Sie in der Regel bei der Übergabe des Autos mit dem Kaufpreis zahlen.
Auch wenn die Überführungskosten rechtlich nicht zu beanstanden sind, bleibt nach Ansicht der ADAC Juristen zu kritisieren, dass zum Beispiel beim Kauf von Möbeln, Elektrogeräten usw. neben dem Kaufpreis keine Transportkosten verlangt werden. Oft werden diese frei Haus geliefert. Interessant ist auch, dass gerade für günstige Fahrzeuge im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Überführungskosten verlangt werden.
ADAC Test: Welche Überführungskosten verlangen die Händler?
Eine ADAC hat aktuelle Neuwagenangebote getestet und ausgewertet. Dabei wurde in verdeckten ADAC Tests untersucht, wie hoch die Überführungskosten beim Neuwagenkauf sind. Das sind die Ergebnisse:
Überführungskosten liegen oft bei rund 1000 Euro, teilweise auch deutlich darüber.
Die Kosten haben sehr große Spannbreiten, sogar beim gleichen Modell.
Teilweise ist nicht klar, welche Leistungen (Zulassung, Erstbetankung, Umweltplakette) mit den Überführungskosten abgedeckt sind.
Bei 6 Prozent der Testanfragen wurden keine Überführungs- oder Bereitstellungskosten angegeben.
Eine Auswahl der Überführungskosten aus dem ADAC Test.
Dacia Duster: durchschnittlich ca. 1.330 Euro
Fiat Grande Panda: durchschnittlich ca. 1.250 Euro
Peugeot 3008: durchschnittlich ca. 1.340 Euro
Mercedes C‑Klasse: bis zu ca. 950 Euro
Wie kann ich bei den Überführungskosten sparen?
Bevor Sie den Kaufvertrag für das neue Auto unterschreiben, sollten Sie ausdrücklich nach den Überführungskosten fragen. Mit diesen Tipps können Sie bei den Überführungskosten sparen.
Mit dem Händler verhandeln: Fragen Sie nach zusätzlichen Leistungen wie kostenlosen Fußmatten, der ersten Inspektion oder der Zulassung durch das Autohaus.
Selbstabholung günstiger: Wenn Sie das Auto direkt ab Werk abholen, können Sie Geld sparen. Es fallen zwar auch hier Überführungskosten an, aber diese sind oft niedriger. Vielleicht bekommen Sie auch eine kostenlose Werksführung. Bei Mercedes ist die Werksabholung kostenlos, aber nicht alle deutschen Hersteller bieten das an. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Händler.
Anderen Lieferort wählen: Manchmal können Sie Kosten sparen, wenn Sie das Auto an einem günstigeren Standort abholen, anstatt es liefern zu lassen.
Keine Pauschalen akzeptieren: Wenn Sie einen Vertrag mit pauschalen Überführungskosten unterschreiben, müssen Sie diese auch bezahlen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2016 bestätigt, dass der in einer Werbeanzeige genannte Verkaufspreis alle unvermeidbaren und unvorhergesehenen Kosten enthalten muss, die der Verbraucher tragen muss. Überführungskosten dürfen auf den Käufer übertragen werden, müssen aber in den Preisangaben berücksichtigt und im Endpreis ausgewiesen sein. Eine separate Angabe der Überführungskosten ist nur zulässig, wenn der Verbraucher zwischen Selbstabholung und Lieferung an den Händler wählen kann oder wenn die Höhe der Kosten im Voraus nicht festgelegt werden kann.
ADAC fordert: Klarheit bei Überführungskosten
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf einen Endpreis ohne Nebenkosten verlassen können. Nebenkosten für den Transport zum Händler oder für die Übergabeinspektion widersprechen nach Ansicht des ADAC der geltenden Rechtslage. Es ist gesetzlich geregelt, dass alle anfallenden Kosten in den Endpreis eingerechnet sein müssen.
Auch in Werbeanzeigen müssen die genauen Preise angegeben sein. Allerdings sind sie häufig nur klein gedruckt in einer Ecke der Anzeige zu finden. Der ADAC fordert daher schon lange, dass die Überführungskosten nicht gesondert aufgeführt werden, sondern in der Werbeanzeige im Endpreis enthalten sein sollten.