Tachomanipulation: Neue Technik kann Betrug erschweren

Mit einem Gerät wird der Tachostand des Autos manipuliert
Der Tachostand ist oft mit wenigen Handgriffen geändert© ADAC/Ralph Wagner

Trotz der EU-Verordnung zum Schutz vor Tachomanipulation wird kräftig weiterbetrogen: Die ADAC Untersuchung beweist, dass auch die Kilometerstände neuer Autos leicht manipulierbar sind. Doch erste Autohersteller zeigen, dass es auch anders geht.

  • Bei jedem dritten Gebrauchtwagen ist der Tacho manipuliert

  • Jährlicher Gesamtschaden in Deutschland: Rund sechs Milliarden Euro

  • VW-Fahrzeuge durch HSM-Technik sicherer

  • ADAC Tipps: So erkennen Sie gefälschte Kilometerstände

Das Drehen am Tachometer ist meist kinderleicht, geht schnell und wird ab 50 Euro angeboten. Die Polizei geht aufgrund ihrer Ermittlungsergebnisse davon aus, dass an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert wird. So steigern die Betrüger den Wert im Durchschnitt um 3000 Euro pro Auto, täuschen Gebrauchtwagenkäufer und -käuferinnen oder die Leasingfirma. Geschätzter Gesamtschaden in Deutschland: jährlich rund sechs Milliarden Euro.

Zwar schreibt die EU-Verordnung 2017/1151 vor, dass der Kilometerstand im Auto systematisch geschützt werden muss. Das Gesetz gilt seit September 2017 für neue Fahrzeugmodelle und seit September 2018 für alle Neuwagen. Doch bis heute vermissen ADAC Experten eine detaillierte Vorschrift, wie genau dieser Schutz aussehen und welche neutrale Stelle ihn überprüfen soll. Die Folge: Es wird munter weiter betrogen. Kommt ein neues Auto auf den Markt, gibt es dafür spätestens nach einem Jahr ein Angebot, den Tacho zu manipulieren.

VW: Fahrzeuge durch HSM-Technik sicherer

Mit den abgebildeten HSM-Chips (Hardware-Secure-Modul) könnte Tacho-Betrug gestoppt werden.
Mit dem Einbau von HSM-Chips lohnt sich Tachobetrug nicht mehr© ADAC/Ralph Wagner

Doch bei der Auswertung der einschlägigen Internetseiten fiel den ADAC Experten auf, dass dies bisher bei Audi A3 (ab 2020) und VW Golf 8 (ab Ende 2019) nicht mehr zutrifft. Die Vermutung: Diese Modelle könnten besser gegen Tachobetrug geschützt sein als viele Mitbewerber auch höherer Preisklassen.

Rückfragen bei den beiden Herstellern unterstreichen das: Laut Audi und Volkswagen werden die vom ADAC seit Langem geforderten Computerchips mit HSM (Hardware Secure Module) mittlerweile für Schutzmechanismen des Kilometerstands eingesetzt.

Außerdem wurden beispielsweise Signaturen für Software-Integrität von 1024 auf 3072 Bit erhöht. Gemäß Empfehlung des vom ADAC ins Spiel gebrachten BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)* sei man keinen kleinen, sondern einen großen Schritt gegangen, der ohne HSM-Einsatz so nicht möglich gewesen wäre.

Volkswagen sagte gegenüber dem ADAC: "Tachobetrug ist kein Kavaliersdelikt." Auslöser für die intensiven Bemühungen seien die vielen Presseberichte sowie die Einschätzung der hohen Zahl an Manipulationen gewesen. Der Gesamtschaden für die Gesellschaft falle damit höher aus als bei Autodiebstahl. Audi nutzt HSM-Module nach eigenen Angaben auch bei den aktuellen Modellen von A4 und A6.

Auch Betrug durch Kilometerfilter soll erschwert werden

Volkswagen hat Maßnahmen angekündigt, die auch die Manipulation durch sogenannte Kilometerfilter unterbinden sollen. Kilometerfilter kommen dann von Betrügern verstärkt zum Einsatz, wenn ein Auto nachträglich nicht manipulierbar ist: Sie werden ins Auto eingebaut und bewirken, dass nur ein Drittel bis die Hälfte der Kilometer gezählt werden. Sie können aber im Gegensatz zur direkten elektronischen Manipulation zumindest von einer Werkstatt oder bei der Hauptuntersuchung entdeckt werden und so auch geahndet werden – jedenfalls solange sie im Auto verbaut sind.

Video: Noch wird es den Tachotricksern zu leicht gemacht ∙ Bild: © ADAC/Jochen Wieler, Video: © ADAC e.V.

Aktuelle Autos immer noch manipulierbar

Tachomanipulation bei einem Auto
Vorher (links) und nachher: Der Tacho im Kuga lässt sich leicht drehen© ADAC/Markus Sippl

Leider sichern aber die meisten Hersteller ihre Autos nicht so gut gegen Tachomanipulation wie der VW-Konzern. Die EU-Verordnung gegen Tachobetrug greift bei den meisten Herstellern noch nicht.

Eine ADAC Stichprobe bei drei Fahrzeugen beweist: Noch immer lässt sich bei vielen aktuellen Autos der Kilometerstand schnell und einfach manipulieren! Dazu wurden stichprobenartig drei Autos, die ab Werk schon geschützt sein müssten, mit einem frei erhältlichen Gerät manipuliert: ein Ford Kuga von 2019, ein Opel Grandland X von 2020 und ein Peugeot 208 von 2019.

Das Ergebnis: Der Kilometerstand sprang nach Anschließen des Manipulationsgeräts meist nach wenigen Minuten auf den beliebig gefälschten Wert um. Bei den Modellen von Ford und Peugeot reichte schon das Anstecken an die OBD-Diagnosebuchse, beim Opel musste zusätzlich der Tacho angesteckt werden. Das erledigen entsprechende "Dienstleister" im Handumdrehen für wenige Hundert Euro. Für über 170 Autos ab 2019 gibt es ebenfalls passende Menüpunkte in den Manipulationsgeräten, so der ADAC.

Zusätzlich hat der ADAC die Internetseiten der Hersteller von Geräten zur "Tachojustierung" ausgewertet. Ergebnis: Kaum kommen neue Fahrzeugmodelle auf den Markt, gibt es schon Angebote, um den Kilometerstand zu manipulieren.

ADAC Untersuchung: Connect-Technik könnte das Problem Tachobetrug lösen
PDF, 168 KB
PDF ansehen

So arbeiten die Tachobetrüger

Ein Gerät zur Tachomanipulation
Fast alle Automarken lassen sich auf dem Manipulationsgerät auswählen© ADAC/Ralph Wagner

Die Tachotrickser verwenden handliche, leicht bedienbare Manipulationsgeräte, die ab etwa 150 Euro legal erhältlich sind. Diese Geräte enthalten Software, mit der die allermeisten Autos binnen Sekunden auf einen beliebigen Kilometerstand manipuliert werden können.

Bei der Mehrzahl der Fahrzeuge kann der Kilometerstand ohne Ausbau des Tachos oder anderer Teile beliebig verstellt werden: durch Anschluss des Manipulationsgeräts an die gesetzlich vorgeschriebene Diagnosebuchse.

Tachos werden nicht nur kurz vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens manipuliert. Kilometerstände zu frisieren ist, weil es so einfach geht, auch während der Nutzung des Autos üblich, damit die falschen Daten in die Fahrzeughistorie der Herstellerwerkstatt eingetragen werden und so weniger Laufleistung vortäuschen. Auf diese Weise werden etwa Leasingfirmen bei der vereinbarten Laufleistung oder beim Restwert betrogen.

Viele Opfer sind aber private Gebrauchtwagenkäufer. "Die kann es neben dem überhöhten Kaufpreis noch ein zweites Mal treffen", sagt Markus Sippl, Leiter der ADAC Fahrzeugtechnik. Etwa wenn sie meinen, dass der Zahnriemenwechsel laut Tachostand noch Zeit hat. "Wenn dann der Zahnriemen wegen nicht erkanntem Überschreiten des Wechselintervalls reißt, kann dies schlimmstenfalls zu einem Tausende Euro teuren Motorschaden führen“, so der Experte.

So einfach geht's:

Alternative: Datenübertragung per SIM

Eine zusätzliche, aber noch nicht umgesetzte Lösung des Problems Tachobetrug kann aus Sicht des ADAC die Connect-Technik ermöglichen. Denn fast alle Neuwagen sind heute mit fest verbauter SIM-Karte ausgerüstet. Diese überträgt neben vielen anderen Daten auch den Kilometerstand an den Hersteller. Das hat zu Überlegungen in der EU-Kommission geführt, auf diesem Wege auch regelmäßig den Kilometerstand an eine behördliche Stelle zu senden.

Der ADAC begrüßt diese Lösung, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Die Übermittlung darf vom Fahrzeughalter nicht abgelehnt werden können, wie beispielsweise bei den Kraftstoffverbrauchsdaten.

  • Der Schutz personenbezogener Daten muss vollumfänglich gewährleistet bleiben.

  • Der Kilometerstand muss bereits an der Quelle systematisch geschützt sein, damit keine falschen Werte übertragen werden. Denn: Es gibt schon seit 20 Jahren sogenannte "Kilometerfilter", nach deren Einbau nur noch die Hälfte der gefahrenen Kilometer angezeigt werden.

  • Dem Verbraucher dürfen durch die Datenübertragung keine Mehrkosten entstehen.

  • Die Abfrage des Kilometerstands darf keine zusätzlichen Kosten für den Verbraucher verursachen.

Allerdings sollte jedem klar sein: Kilometerstände, die per Connect-System übermittelt werden, bedeuten noch keinen Schutz vor Tachobetrug, sondern gegebenenfalls eine Erleichterung, bereits begangene Straftaten aufzudecken. Besser wäre es, diese Straftaten von vornherein zu verhindern.

Tachobetrug: ADAC fordert klare Regelung

Alle Neuwagen müssen seit 2018 durch die "Verwaltungsvorschrift für die EG-Typgenehmigung" systematisch gegen Manipulation des Kilometerstands geschützt sein. Doch dies ist nur ein Zwischenschritt. Der ADAC appelliert an den Gesetzgeber, der neuen Regelung rasch konkrete Ausführungsbestimmungen folgen zu lassen:

  • Detaillierte Vorgaben, wie gut der Kilometerstand gegen Manipulation geschützt sein muss.

  • International anerkannte und bewährte Prozesse, wie z.B. Common Criteria/ISO 15408* nutzen.

  • Die Autohersteller dürfen sich nicht selbst zertifizieren, sondern müssen ihre Schutzmaßnahmen von neutraler Seite überprüfen lassen, z.B. durch das Bundesamt für Informationssicherheit in der Informationstechnik*.

  • Der Verbraucher muss erkennen können, ob ein Auto zeitgemäß gegen Tachobetrug geschützt ist.

Kilometerstand prüfen: Teuer und unsicher

Die EU hat sich beim Kampf gegen Tachobetrug klar gegen Kilometerstands-Datenbanken ausgesprochen. Auch die ADAC Experten halten Datenbanken für keine gute Lösung:

  • Unsicher: Kilometerstände können vor dem Eintrag technisch nicht auf Richtigkeit geprüft werden. Somit stehen auch manipulierte Kilometerstände unerkannt in den Datenbanken.

  • Lückenhaft: Viele Datenbanken beginnen mit der ersten Hauptuntersuchung (Fahrzeugalter: drei Jahre). Zu diesem Zeitpunkt sind insbesondere Leasingfahrzeuge oft schon manipuliert.

  • Teuer: Jeder Abruf eines Kilometerstands oder ein Zertifikat kostet Geld (bis zu 30 Euro). Außerdem müssen Werkstätten und andere meldende Stellen erst einmal Gebühren bezahlen, bevor sie Einträge vornehmen dürfen. Letztlich werden diese Kosten auf den Verbraucher umgelegt. Demgegenüber wäre die zeitgemäße technische Sicherung des Kilometerstands im Auto deutlich billiger (etwa ein Euro pro Fahrzeug).

  • Kriminalitätsfördernd: Eine Verbreitung von Kilometerstands-Datenbanken würde wahrscheinlich dazu führen, dass Kilometerstände noch systematischer manipuliert werden.

So ist die Rechtslage

Ein Polizist steht vor einer Autowerkstatt während einer Kontrolle
Trotz aller Schwierigkeiten: Immer wieder gelingt der Polizei ein Schlag gegen Tachobetrüger© dpa/Roland Weihrauch

Herstellung und Verkauf der Manipulationsgeräte sind aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts erlaubt. Ein Verbot der Geräte in Deutschland würde nichts bringen, da die Anbieter vielfach im Ausland sitzen. Eine Tachomanipulation an sich ist auf Initiative des ADAC seit 17. August 2005 gesetzlich verboten und wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet. Das Straßenverkehrsgesetz wurde hierzu durch §22b ergänzt*.

Auch direkte Werbung für Tachomanipulation in Zeitungen und im Internet ist verboten, da das Gesetz bereits das Angebot einer rechtswidrigen Dienstleistung untersagt. Dieses Verbot wird jedoch vielfach unterlaufen, sodass solche Anzeigen und Internetseiten in der Praxis weiterhin stark verbreitet sind (meist unter den Stichworten "Tachojustierung" oder "Tachoanpassung").

So decken Sie die Tachomanipulation auf

Eine "handwerklich sauber" durchgeführte Tachomanipulation können Werkstätten und die allermeisten Kfz-Sachverständigen nicht entlarven. Auch die meisten OBD-Dongles beherrschen das nicht. Daher sollten Gebrauchtwagenkäufer und -käuferinnen prüfen, ob sich Unstimmigkeiten ergeben:

  • Überprüfen Sie Reparaturrechnungen, AU- und TÜV-Berichte, Tankbelege (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand), Eintragungen im Inspektionsheft und Ölwechsel-Aufkleber bzw. Anhänger auf Plausibilität. So ist ein Ölwechsel spätestens nach 40.000 Kilometern fällig. Wenn also ein Auto angeblich erst 100.000 Kilometer auf der Uhr hat und der nächste Ölwechsel bei 180.000 Kilometern fällig ist, stimmt etwas nicht.

  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Vorbesitzer auf, der in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen ist. Fragen Sie diesen nach den im ersten Punkt genannten Unterlagen. Klären Sie, mit welchem Kilometerstand das Fahrzeug verkauft wurde. Weitere Vorbesitzer stehen teilweise auch im Serviceheft.

  • Verlassen Sie sich nicht auf Verkäuferangaben wie "Kilometerstand laut Tacho" oder "Kilometerstand abgelesen". Sie sind weitgehend unverbindlich. Bestehen Sie auf der schriftlichen Angabe der "tatsächlichen Laufleistung" in einem ADAC Kaufvertrag.

  • Lassen Sie einen Gebrauchtwagencheck durchführen: in einem ADAC Prüfzentrum oder von einem ADAC Sachverständigen.

  • Achten Sie bei einem Gebrauchtwagen nicht nur auf den Kilometerstand, sondern auch auf den Pflegezustand und die Betriebsbedingungen bei den Vorbesitzern. Ein Fahrzeug mit wenigen Kilometern, die auf verschleißfördernden Kurzstreckenfahrten absolviert wurden, kann mehr strapaziert sein als ein Fahrzeug mit vielen Kilometern, die vor allem schonend auf Langstrecken gefahren wurden.

  • Lassen Sie in der Werkstatt Fehler- und Wartungsintervall-Speicher auslesen. Vergleichen Sie die bei Fehlereinträgen teilweise protokollierten Kilometerstände mit den im Tacho angezeigten.

  • Lassen Sie im Verdachtsfall das Produktionsdatum von Tacho und Steuergeräten in der Werkstatt ermitteln: Es könnte sein, dass diese bei der Manipulation beschädigt und danach ersetzt worden sind. Ein Tacho oder ein Steuergerät mit Herstellungsjahr 2015 (meist ins Gehäuse eingeprägt oder per Aufkleber hinterlegt) passt nicht zu einem 2013 hergestellten Fahrzeug. Es sei denn, der Vorbesitzer kann einen Tausch wegen eines Defekts belegen.

Gebrauchtwagenkauf: Diese Daten zum Auto gibt es kostenlos

Valide Daten zum Gebrauchtwagen können sowohl dem Käufer bzw. der Käuferin ein Stück Sicherheit bieten als auch dem Verkäufer oder der Verkäuferin dabei helfen, Vertrauen in ihr Angebot zu schaffen – auch wenn sich aus Sicht des ADAC auf diese Weise Tachobetrug nicht zuverlässig aufdecken lässt.

Was viele nicht wissen: Sie müssen nicht zwangsläufig die kostenpflichtigen Services von privaten Anbietern nutzen. Folgende Daten zum eigenen Fahrzeug lassen sich auch kostenlos abrufen:

  • Kennzeichen

  • Hersteller, Modell, Fahrgestellnummer, Versionsbezeichnung

  • Schlüssel- und Typnummer

  • Datum der Erstzulassung und Zahl der Vorbesitzer, nächste Hauptuntersuchung

  • technische Daten wie Maße, Leer- und Gesamtgewicht, Achslasten, Bereifungsgröße

  • Anhängelast, Zahl der Sitzplätze, Kraftstoff, Hubraum (bei Verbrennern), Nennleistung, Höchstgeschwindigkeit, Stand-/Fahrgeräusch, Emissionsklasse, CO₂-Wert, für Steuerklasse wichtige Zusatzinformationen, Nummer der Typgenehmigung und deren Datum (wichtig zur Beurteilung, ob ein Auto schon den neuen Bestimmungen zum Schutz des Kilometerstands gemäß EU 2017/1151 genügen muss)

  • Hinweise zu Wechsel-, Saison-, Oldtimer-, Elektro- oder grünem Kennzeichen

  • Halter- und Versicherungsdaten

  • Umschreibungen auf andere Halter

  • abgelesene Kilometerstände bei den jüngsten Hauptuntersuchungen und ob Prüfplakette zugeteilt wurde

Und so geht's:

1. Möglichkeit: Mit elektronischem Personalausweis
Wer über den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügt, kann für alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge einen mehrseitigen Datenauszug kostenlos vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anfordern. Erforderlich sind dazu der Personalausweis und die Ausweis-App2*. Das dauert nur wenige Minuten und wird Autoverkäufern und -verkäuferinnen vom ADAC empfohlen. Denn damit zeigen sie, dass sie nichts zu verbergen haben. Kaufinteressierte sollten gezielt nach diesem Datenauszug fragen.

2. Möglichkeit: Anfrage an die Fahrzeug-System-Daten GmbH
Wem die Daten der letzten Hauptuntersuchung, dort abgelesene Kilometerstände, Messwerte der Bremsenprüfung sowie dabei festgestellte Mängel und erteilte Hinweise genügen, kann bei der Fahrzeug-System-Daten GmbH (FSD) gemäß §15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfragen. Dazu die Anfrage in das Kontaktformular auf fsd-web.de* eintragen und Kopie/Scan des eigenen Personalausweises sowie von Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 des eigenen Autos beifügen. Per Brief ist die Anfrage zu richten an: Fahrzeug-System-Daten GmbH , Wintergartenstraße 4 , 01307 Dresden.

Hier finden Sie Informationen zur Versteigerung von Behördenfahrzeugen. Und hier zur Preisentwicklung bei Gebrauchtwagen.

Fachliche Beratung: Arnulf Thiemel, ADAC Technik Zentrum Landsberg

* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.