Zur vorübergehenden Stilllegung des Beifahrer-Airbags gibt es zahlreiche, vom Fahrer selbst durchführbare Varianten. Der Deaktivierungs-Zustand wird dem Fahrer über eine Warnleuchte angezeigt - leider nicht immer deutlich. Wie das am konkreten Auto aussieht, steht in der Fahrzeug-Bedienungsanleitung!
Übersicht Deaktivierungs-Maßnahmen (Prozentangaben auf Basis des derzeitigen Neuwagenangebots)
"Schlüsselschalter" (74% ). Mit dem Fahrzeugschlüssel kann auf der Beifahrerseite ein separates Schloss betätigt werden.
Handbetätigter Schalter (12%). Platzierung links oder rechts am Armaturenbrett bzw. im Handschuhfach.
Automatische Kindersitzerkennung (11%, Modelle von Mercedes und Opel). Setzt allerdings einen speziellen, mit Transponder ausgerüsteten Kindersitz voraus, den es nur beim Fahrzeughersteller gibt.
Bordcomputer (3%). Über ein spezielles Menü wird die Deaktivierung gesteuert
Deaktivierung in Fachwerkstatt. Bei vereinzelten älteren Modellen möglich. Ungünstig, da der Airbag dann natürlich dauerhaft außer Betrieb ist, auch wenn er für den Beifahrer nötig wäre! Für manche Modelle kann ein "Schalter" nachgerüstet werden. Hinweise in Bedienungsanleitung oder Nachfrage beim Händler!
Zu beachten ist, dass die Verantwortung für den richtigen Betriebszustand des Airbags in der Verantwortung des Fahrers liegt und dass deshalb eine "Fehlbedienung" (z.B. Unfall bei abgeschaltetem Airbag bei erwachsener Person) im Falle eines Unfalls juristische Konsequenzen haben kann. Deshalb ist es äußerst ungünstig, wenn der Airbag von jedem Mitfahrer an- und abgeschaltet werden kann. Ein Schalter, der sich nur mit dem Fahrzeugschlüssel bedienen lässt, oder eine automatische Kindersitzerkennung sind die besseren Lösungen.
Die Vorgabe, rückwärtsgerichtete Sicherungssysteme bei aktivem Airbag auf dem Beifahrerplatz nicht zu platzieren, hat übrigens auch Eingang ins Gesetz gefunden - nachzulesen in §35a Abs. 8 StVZO.