Verbandkasten
Seit dem 01. Januar 1998 gilt für Verbandkästen in Kraftfahrzeugen die DIN-Norm 13164, Ausgabe Januar 1998. Diese beinhaltet folgende Änderungen zum Inhalt der Verbandkästen:
Statt bisher 4 Wundschnellverbände sind jetzt 8 Wundschnellverbände vorgeschrieben.
Anstatt Mullbinden können jetzt auch alternativ Fixierbinden mitgeführt werden. Vorgeschrieben sind 5 Fixier- bzw. Mullbinden unterschiedlicher Größe, anstatt bisher 9 Mullbinden.
Ein Verbandtuch, Ölkreide und Sicherheitsnadeln sind gestrichen.
Neu eingeführt wurde die Mitführungspflicht für eine Rettungsdecke, deren Mindestmaße 2100 mm x 1600 mm betragen müssen.
DIN-Norm 13164 spätestens ab 01. Juli 2000 anzuwenden
Im Zuge der Anpassung des § 35 h StVZO an die neue DIN-Norm 13164, Ausgabe Januar 1998, wurde in einer entsprechenden Übergangsbestimmung festgelegt, daß die DIN-Norm 13164, Ausgabe Januar 1998, spätestens ab dem 01. Juli 2000 auf die Verbandkästen anzuwenden ist, die von diesem Tage an erstmals in Fahrzeugen mitgeführt werden.
Keine Nachrüstpflicht für ältere Verbandkästen
Verbandkästen der bisherigen DIN-Norm (DIN 13163, Ausgabe Dezember 1987 oder DIN 13164, Ausgabe Dezember 1987) dürfen jedoch weiter benutzt werden. Damit besteht für ältere Verbandkästen keine Nachrüstungspflicht hinsichtlich der Rettungsdecke.
Verfallsdatum seit 1989
Zu beachten ist zudem, dass einige Teile des Verbandkastens einem Verfallsdatum unterliegen. Verbandkästen, die nach 1989 hergestellt wurden, sind mit diesem versehen. Ist dieses erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden.