Selbstverpflichtung "Gutes Testen"

Crashtest mit dem Airbag-Helm Hövding 3
Der ADAC führt jedes Jahr zahlreiche Tests durch - hier wurde ein Kopf-Airbag für Radfahrende erprobt© ADAC/Uwe Rattay

Der ADAC hat die Selbstverpflichtung "Gutes Testen" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unterzeichnet und setzt sie um.

Umfassende Transparenz und Nachvollziehbarkeit haben bei den Testaktivitäten des Clubs höchste Priorität. Deswegen gehörte der ADAC im Jahr 2014 zu den ersten Organisationen, die sich an der Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für mehr Transparenz bei Produkttests beteiligten.

Die uneingeschränkte Unterstützung dieser Selbstverpflichtung durch den Club teilte der damalige ADAC Präsident Dr. August Markl dem Ministerium unmittelbar nach Start der Initiative in einem Schreiben mit. Dies gilt bis heute und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Die vom BMJV zusammen mit mehreren Testorganisationen und Fachleuten entwickelten "Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens" sehen beispielsweise vor, dass der Auftraggeber eines Tests kommuniziert wird, die durchführende Organisation inklusive ihrer Eigentümerstruktur und ihrer Einkommensquellen bekannt ist und das Testergebnis nicht durch wirtschaftliche Interessen beeinflusst werden darf.

Lesen Sie hier alles über die Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens
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