Zug zum Flug: Hier drohen Verspätungen

Reisende warten am Bahnsteige des Flughafen Frankfurts auf den Zug
Frankfurt Flughafen Fernbahnhof: Hier sind die Züge häufig verspätet© ddp/star-images

Bei der Anreise zum Flughafen ist der Zug häufig die entspannteste Option. In einigen Städten müssen Reisende allerdings regelmäßig mit Verspätungen der Bahn rechnen.

Wer mit dem Fernzug zum Flughafen fährt, sollte einen Zeitpuffer einplanen – vor allem, wenn es nach Frankfurt geht. Dort kamen 2019 rund 36,8 Prozent aller IC und 25,4 Prozent aller ICE verspätet an, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage des Parlaments mitteilt. In Düsseldorf sah es kaum besser aus, dort fuhren 24,7 Prozent aller ICE mit Verzögerung ein, in Köln/Bonn lag die Quote bei 20,1 Prozent. Dass es besser geht, zeigt Leipzig/Halle, wo lediglich 9,5 Prozent der Züge nicht pünktlich ankamen.

Nahverkehrszüge auf dem Weg zum Flughafen pünktlicher

Wer auf jeden Fall rechtzeitig zum Abflug vor Ort sein will, wählt am besten einen Nahverkehrszug. In Dresden waren 2019 nur 0,7 Prozent der Bahnen zu spät. In Hamburg, Lübeck, Hannover, Düsseldorf, Leipzig/Halle, München und Stuttgart lag die Pünktlichkeit ebenfalls oberhalb von 90 Prozent. Schlusslichter waren Frankfurt, wo 11,5 Prozent der Nahverkehrszüge nicht früh genug ankamen, und Friedrichshafen mit einer Verspätungsquote von 11,8 Prozent.

Schadenersatz gibt es nur in Ausnahmefällen

ADAC Jurist Klaus Heimgärtner: "Verpasst ein Reisender aufgrund eines verspäteten Zuges seinen Flug, muss die Bahn keinen Schadenersatz leisten." Die Bahn muss nur im Rahmen der Fahrgastrechte der Bahn Entschädigung leisten. Hier bekommt man je nach Dauer der Verspätung Teile oder den gesamten Fahrkartenpreis erstattet. Das aus der Zugverspätung resultierende Verpassen des Fluges könne man nicht bei der Bahn geltend machen, so Heimgärtner.

Bestenfalls ginge das beim Reiseveranstalter, sofern der Kunde eine Reise als "All-inclusive-Paket" im Rahmen eines "Rail & Fly Tickets" gebucht habe, so der ADAC Jurist. Allerdings müsse hier sichergestellt sein, dass der Kunde trotz ausreichenden Zeitpuffers – Ankunft am Gate mehr als zwei Stunden vor Abflug – aufgrund einer Bahnverspätung seinen Flug verpasst habe. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes wurde entschieden, dass bei Einhaltung eines ausreichenden Puffers der Veranstalter dem Kunden Schadenersatz leisten müsse.

Mit Material von SP-X (Holger Holzer)