Diese Regeln gelten am Zebrastreifen

Autofahrern droht ein Bußgeld, wenn sie Fußgängern den Übergang am Zebrastreifen nicht ermöglichen ∙ Bild: © ADAC/David Klein, Video: © ADAC e.V.

Immer wieder kommt es an Fußgängerüberwegen zu Missverständnissen zwischen Verkehrsteilnehmern. Das sind die Rechte und Pflichten am Zebrastreifen.

  • Halte- und Parkverbot auf bzw. bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen

  • Es drohen 80 Euro und ein Punkt, wenn man Fußgänger nicht überqueren lässt

  • Radfahrende haben nur dann Vorrang, wenn sie absteigen

Allgemein gilt: An Fußgängerüberwegen, umgangssprachlich Zebrastreifen genannt, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang.

Fußgängerüberweg – Schild oder Markierung?

Zebrastreifen erkennt man an der Markierung auf der Fahrbahn nach Zeichen 293, d.h. diese Streifen sind das Verkehrszeichen. Allein aus der Markierung auf dem Boden müssen also die Verhaltenspflichten befolgt werden, nicht aus dem Richtzeichen 350. Ist an einem Zebrastreifen zusätzlich eine Ampel angebracht, handelt es sich um eine sogenannte Fußgängerfurt. Hier muss die Ampel beachtet werden.

Was gilt unmittelbar vor und auf dem Zebrastreifen? 

Das gilt für Fahrzeuge

Fahrzeuge – ausgenommen Schienenfahrzeuge wie z.B. Trambahnen – müssen den oben genannten Verkehrsteilnehmern auf dem Zebrastreifen das Überqueren ermöglichen. Auto-, Motorrad- und auch Radfahrende müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten. Sie müssen anhalten, wenn zu erkennen ist, dass Fußgänger den Überweg erkennbar betreten wollen. Fußgänger, die am Bordstein eines Überweges stehend auf die Fahrbahn blicken, geben zu erkennen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen. Auto-, Motorrad- und Radfahrende müssen sogar damit rechnen, dass Fußgänger einige Meter vor und nach dem Überweg die Fahrbahn überqueren wollen und müssen deswegen die Umgebung beobachten.

Zebrastreifen Verkehrsschild vor blauem Himmel mit Wolken
Ab Zeichen 350 darf nicht mehr überholt werden© Shutterstock/1take1shot

Ab dem Zeichen 350 (Fußgängerüberweg) darf nicht mehr überholt werden. Ist das Zeichen nicht aufgestellt, gilt das Überholverbot auf der Fahrbahnmarkierung. Es ist verboten, auf bzw. bis zu 5 Meter vor dem Zebrastreifen zu halten oder zu parken. Stockt der Verkehr, müssen Fahrzeuge vor dem Überweg halten.

Das gilt für Fußgänger

Fußgänger dürfen nicht blindlings auf ihr Vorrecht vertrauen und müssen sich vergewissern, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können. Bei starkem Verkehr müssen sie Fußgängerüberwege benutzen, selbst wenn der Überweg 40 bis 50 Meter entfernt ist.

Fußgängerüberweg und Fahrrad?

Eine junge Frau schiebt ihr Fahrrad über einen Zebrastreifen
Fahrräder haben am Zebrastreifen nur dann Vorrang, wenn das Fahrrad geschoben wird© iStock.com/CasarsaGuru

Radfahrende haben die gleichen Rechte wie Fußgänger, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Nach einzelnen Gerichtsentscheidungen werden auch Radfahrende, die ihr Fahrrad wie einen Tretroller benutzen, wie Fußgänger behandelt. Das gilt auch für Kinder unter sieben Jahren, obwohl sie auf dem Gehweg fahren dürfen.

Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrende ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrende eine Mitschuld.

Mehr Informationen zu den Verkehrsvorschriften für Radfahrende finden Sie hier.

Welche Bußgelder drohen?

Autofahrenden droht ein Bußgeld von 80 Euro, wenn sie einen Berechtigten nicht den Zebrastreifen überqueren lassen. Fußgänger müssen den Überweg erkennbar benutzen wollen, was man im Zweifel immer annehmen sollte, wenn sich jemand zu Fuß einem Zebrastreifen nähert.

Wenn Autofahrende an einem Fußgängerüberweg überholen wollen, droht ebenfalls ein Bußgeld von 80 Euro. Kommt eine Gefährdung hinzu, werden es 100 Euro.

In all diesen Fällen wird ein Punkt in Flensburg fällig.