Bus überholen: So geht's richtig

An stehenden Bussen müssen Autofahrer besonders vorsichtig vorbeifahren ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Martin Hangen

Dürfen Busse an Haltestellen überholt werden? Was ist vorgeschrieben, wenn der Bus die Warnblinkanlage eingeschaltet hat? Regeln, die an Bushaltstellen gelten.

  • Bus an der Haltestelle: Vorbeifahren erlaubt, auf Fahrgäste achten

  • Warnblinker eingeschaltet: Nur mit Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbei

  • Auch der Gegenverkehr muss auf Vorschriften achten

Selbst wenn die Führerscheinprüfung noch nicht so weit zurückliegt, an die Vorschriften, die an Bushaltestellen gelten, können sich viele Autofahrer im Alltag nicht mehr erinnern. Vor allem, wann und ob man an haltenden Bussen vorbeifahren darf, ist schnell wieder vergessen. Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf.

Darf man an der Haltestelle am Bus vorbeifahren?

Hält ein gekennzeichneter Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle (gelbes Schild mit grünem "H"), dürfen Autofahrer nur vorsichtig daran vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf in Fahrtrichtung nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden, damit niemand gefährdet wird. Ist ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich, müssen Autofahrer warten. 

Besondere Vorsicht gilt an Schulbushaltestellen: Vor allem jüngere Schüler, die zum ersten Mal allein am Straßenverkehr teilnehmen, können Gefahren noch nicht richtig einschätzen. Meist verlassen sie in Grüppchen den Bus und sind dabei oft abgelenkt, sodass sie das Verkehrsgeschehen nicht ausreichend wahrnehmen.

Bus mit Warnblinker: Vorbeifahren oder warten?

An manchen Haltestellen müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich nähern oder Fahrgäste ein- und aussteigen. Sobald der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden. 

An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, auch für den Gegenverkehr. Und zwar dann, wenn die entgegengesetzte Fahrbahn nicht baulich, z.B. durch eine Leitplanke getrennt, ist.

Video der Clubjuristen: Bus überholt und Unfall gebaut - haftet immer der Pkw-Fahrer?

Jeder kennt die Situation: Man fährt an einer Bushaltestelle vorbei, der Bus blinkt links und fährt los. Wenn es jetzt zu einem Unfall kommt, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufzukommen hat. Clubjurist Stephan Miller erklärt die Rechtslage im Video.

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Vorrang für Busse: Was gilt an Haltestellen?

Wenn der Bus losfährt, müssen Autofahrer warten und damit eine zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, Sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen. Im Gegenzug gilt: Der Busfahrer darf nicht blinken und sofort losfahren. Er muss seine Absicht, loszufahren rechtzeitig anzeigen und dem fließenden Verkehr Zeit zum Reagieren geben. Der Vorrang des Busses gilt übrigens sowohl beim Losfahren von einer Haltestelle am Fahrbahnrand als auch in einer Haltebucht.

Gelten die Sonderregeln für alle Busse?

Die beschriebenen Regeln gelten nur für entsprechend gekennzeichnete Schul- und Linienbusse. Private Busunternehmen oder Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand halten, sind von den Vorschriften nicht betroffen.

Überholverbot ignoriert: Welche Strafen drohen?

Wer sich nicht an die oben beschriebene Schrittgeschwindigkeit hält, muss mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen. Wer das Überholverbot ignoriert oder Fahrgäste behindert oder gefährdet, bekommt ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg aufgebrummt.

Bild: © ADAC, Video: © ADAC e.V.