Achtung, Kolonne: Das gilt für Militär-Kolonnen und Autokorsos

Im Video informiert ADAC Jurist Bernd Gstatter über die Regeln, die für einen Fahrzeug-Verband oder eine Militärkolonnen gelten. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Rettungsdienste, Polizei oder Militär sind häufig im Konvoi unterwegs. Und auch bei Fußballereignissen oder Hochzeiten gibt es Autokorsos. Doch kaum ein Autofahrer weiß, wie er sich dabei verhalten soll. Die ADAC Juristen erklären die Regeln.

  • Eine Kolonne gilt als "ein Fahrzeug" und darf daher zusammenbleiben

  • Kennzeichnungspflicht und besondere Regeln sind zu beachten

  • Eine erlaubte Kolonne darf zusammenbleiben – auch bei roten Ampeln

Woran erkennt man eine Kolonne? 

Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen halten sich meist an eine Bundeswehr-Vorschrift: Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, zusätzlich kann es mit gelbem Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein. Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein. Polizei-Konvois verzichten überwiegend auf Flaggen, sind aber durch ihr uniformes Aussehen erkennbar.

Welche Rechte hat eine Kolonne? 

Verkehrsrechtlich gelten Kolonnen als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf deshalb komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben. Das bedeutet auch, ein Unterbrechen der Kolonne durch "Reinquetschen" ist nicht erlaubt.

Wie lang darf eine Kolonne sein? 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt dies nicht fest, schreibt aber vor, "in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr freizulassen". Rettungs- und Hilfsdienste beispielsweise bilden bei mehr als 15 Fahrzeugen eine zweite, eigenständige Kolonne.

Darf man eine Kolonne überholen? 

Ja, aber nur in einem Rutsch, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen.

Video: Richtiges Verhalten bei Kolonne

Das Video fasst wichtige Infos zum Verhalten bei einer Kolonne zusammen ∙ Bild/Video: © ADAC e.V.

Autobahn-Ein- und Ausfahrten: Was gilt?

Auch hier darf man sich streng genommen nicht in eine Kolonne quetschen. "Aber natürlich lassen wir jemanden rein, wenn es sonst eng für ihn wird", sagt ein Vertreter der Polizei. "Gut wär’s, wenn derjenige sich dann nicht kilometerweit bei uns häuslich einrichtet."

Stau: Der Kolonne Platz machen? 

Nur, wenn es sich um Rettungsfahrzeuge handelt, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, müssen Sie der Kolonne Platz machen. In diesem Fall ist idealerweise schon eine Rettungsgasse frei.

Sportereignis, Hochzeit: Korso erlaubt?

Manchmal ist man selbst Teil eines Autokorsos, z.B. während einer Fußball-WM. Auch hier gilt es einiges zu beachten:

Sind Autokorsos eigentlich erlaubt? 

Ein Autokorso mit Fussballfans fährt feiernd durch eine Stadt
Nach großen Sportereignissen sind Autokorsos oft Teil der Jubelfeier - aber auch hier gelten Regeln.© imago images/Markus Bulling

Streng genommen nein! Laut StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt während Sportereignissen oder Hochzeiten erfahrungsgemäß beide Augen zu. Deshalb wird zum Beispiel auch das Hupkonzert geduldet, obwohl es gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Was geht gar nicht? 

Beim Autokorso ist, wie grundsätzlich am Steuer, Alkohol tabu. Ganz wichtig: Steht die Ampel auf Rot, müssen Sie unbedingt anhalten, auch die Vorfahrtsregelung müssen Sie weiterhin beachten. Abschnallen während der Fahrt ist verboten. Nur wenn in Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, entfällt die Anschnallpflicht. Posieren auf der Motorhaube eines fahrenden Fahrzeugs ist in jedem Fall verboten. Aufgrund der Verletzungsgefahr sollten Sie auch auf das Hinauslehnen aus dem Fahrzeug verzichten.

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Filmen, fotografieren, posten – ist das erlaubt?

Finger weg vom Smartphone – auch im Autokorso mit Schrittgeschwindigkeit! Dabei spielt es keine Rolle, ob telefoniert, fotografiert, gefilmt, gepostet oder geteilt wird. Neben dem Benutzen von Handys ist auch der Einsatz anderer elektronischer Geräte für den Fahrenden nur mit Einschränkungen erlaubt. Die Geräte dürfen nicht in die Hand genommen werden. Wichtig: Bei fest eingebauten oder in einer Halterung befestigten Geräten darf der Blick ebenfalls nur kurz vom Verkehrsgeschehen abgewendet werden.

Darf ich beim Autofahren Flagge zeigen? 

Selbstverständlich! Kleine Fähnchen an den Seitenscheiben, Aufkleber am Auto oder gleich den ganzen Wagen in den Nationalfarben lackieren – kein Problem. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrenden nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zum Beispiel ist es verboten, eine großformatige Nationalflagge an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.

Darf ich mit "voller Beflaggung" auf die Autobahn? 

Jein. Hier kommt es auf das Tempo an. Bei Fahrten auf der Autobahn muss sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch. Deswegen rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.

Wer haftet im Falle eines Unfalls?

Bei einem Unfall während eines Autokorsos haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. So haben auch im Fahrzeug Mitfahrende gegebenenfalls Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung durch Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, dann kann dies zu einer Mithaftung führen. Dafür muss jedoch immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.

Autokorso bei Hochzeiten

Immer wieder machen Hochzeitsgäste auf Autobahnen und in Städten durch lange Pkw-Konvois auf sich aufmerksam. Nicht selten missachten sie dabei Verkehrsregeln und verursachen künstliche Staus, um z.B. Fotos auf Autobahnen zu machen. Auch der Missbrauch von Pyrotechnik sowie Schüsse in die Luft sind zu beobachten. Beides birgt die Gefahr schwerer Unfälle und wird als Straf- und Ordnungswidrigkeit geahndet.

Im öffentlichen Verkehrsraum können Hochzeitskonvois häufig eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung darstellen, für die dann eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist (§ 29 StVO). Die ADAC Juristinnen und Juristen raten, bei dieser vorab zu klären, ob eine Genehmigung erteilt wird, oder ob diese nicht erforderlich ist. Andernfalls hat ein Verstoß ein Bußgeld zur Folge. 

Zur Kasse gebeten werden können Teilnehmende auch, wenn es bei Konvois beispielsweise in Folge von durchdrehenden Reifen zu Fahrbahnschäden kommt. Hier drohen neben einem Bußgeld zusätzliche Kosten für Fahrbahnsanierungen. Im Schadensfall kann grob fahrlässiges Verhalten außerdem zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei Verstößen, die Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Polizei die Überprüfung des Fahrzeugführers veranlassen. Dadurch droht im Extremfall sogar der Verlust des Führerscheins.