Brandenburg: Auf der A13 gilt nun Tempo 130
Brandenburg geht gegen Raser vor: Seit Montag, 16. Dezember, gilt auf der A13 (Berlin – Dresden) zwischen dem Kreuz Schönefeld und dem Dreieck Spreewald in beiden Richtungen durchgehend Tempo 130. Grund sind die hohen Unfallzahlen.
2018 wurden im 62 Kilometer langen Abschnitt 662 Unfälle gezählt. Zwei Menschen starben, 147 wurden verletzt. 2017 war die Bilanz sogar noch schlimmer. Hier gab es 684 Unfälle mit vier Toten und 133 Verletzten.
An den Unfällen waren überdurchschnittlich häufig Lastkraftwagen beteiligt. Deshalb gilt in dem Abschnitt neben dem Tempolimit nun zusätzlich ein Lkw-Überholverbot. Auf der zweispurigen Autobahn wurden immer wieder sogenannte "Elefantenrennen" beobachtet, bei denen ein Lkw plötzlich ausscherte und einen anderen Lkw überholen wollte. Dies führte regelmäßig zu gefährlichen Situationen für den nachfolgenden Verkehr.
Mittlerweile gilt in Brandenburg auf etwa der Hälfte aller Autobahnen ein Tempolimit.
Der Standpunkt des ADAC
Der ADAC Berlin-Brandenburg hält ein streckenbezogenes Tempolimit auf Autobahnabschnitten mit besonders vielen oder schweren Unfällen für sinnvoll. Das trifft für die A13 zwischen dem Kreuz Schönefeld und dem Dreieck Spreewald zu. Das Tempolimit und das Lkw-Überholverbot können die Verkehrssicherheit erhöhen. Entsprechende Maßnahmen haben sich bereits auf der A24 zwischen den Dreiecken Havelland und Wittstock bewährt.
Macht deshalb ein generelles Tempolimit auf Autobahnen Sinn? Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten. Der ADAC befragt regelmäßig seine Mitglieder zu deren Einstellung zu verkehrspolitischen Themen. Seit Jahren lehnen sie ein generelles Tempolimit auf Autobahnen mehrheitlich ab, die Zahl der Befürworter einer Geschwindigkeitsbegrenzung hat aber in der letzten Zeit zugenommen: In der Umfrage von 2019 votierten 50 Prozent gegen ein Tempolimit, 45 Prozent dafür.
Deshalb tritt der ADAC dafür ein, die Diskussion zu versachlichen und die konkrete Situation vor Ort in den Blick nehmen. Neben Tempolimit sind auch andere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsregelung wie Wechselverkehrszeichen abzuwägen. Damit kann die Geschwindigkeit flexibel je nach Verkehrsaufkommen oder Witterung angepasst werden oder vor Staus und Unfällen gewarnt werden.