MPU: Richtiger Umgang mit dem MPU-Gutachten

Juristische Beratung zur MPU
Für den Betroffenen hängt viel davon ab, zu welchem Ergebnis die MPU kommt© iStock.com/seb_ra

Betroffene sollten das Medizinisch-Psychologische Gutachten nur sich selbst zustellen lassen. Wie es danach weiter geht, hängt nämlich vom Ergebnis der Begutachtung ab.

  • Eine medizinisch-psychologische Untersuchung endet mit einem Gutachten

  • Nicht immer ist das Ergebnis positiv – was dann?

  • Gutachten selbst kann nicht unmittelbar richterlich überprüft werden

Bei der Begutachtung sollte man sicherstellen, dass das Gutachten nur an einen selbst verschickt wird, da das Ergebnis den weiteren Weg bestimmt. Ist das Gutachten positiv, so ist das Ziel erreicht: Es wird der Führerscheinstelle vorgelegt und der Führerschein wird wiedererteilt bzw. gar nicht erst entzogen. Fällt das Gutachten hingegen negativ aus, sollte es auf keinen Fall an die Behörde weitergegeben werden.

MPU nicht bestanden: Was tun?

Ein negatives MPU-Gutachten sollten Sie nicht an die Führerscheinstelle weitergeben. Nehmen Sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurück. Dadurch können Sie einen Ablehnungsbescheid und den damit verbundenen Eintrag im Fahreignungsregister vermeiden. Der Antrag kann jederzeit wieder neu gestellt werden. Dies sollte sinnvollerweise aber erst dann geschehen, wenn die im Gutachten aufgezeigten Defizite nicht mehr bestehen.

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Sind Sie noch im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis und droht eine Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde, ist es ebenfalls ratsam, ein negatives Gutachten nicht vorzulegen. Zwar entzieht die Behörde dann die Fahrerlaubnis, Sie können den Antrag auf Neuerteilung jedoch jederzeit erneut stellen und den erforderlichen Eignungsnachweis durch ein neues (positives) Gutachten erbringen.

Wann freiwillig verzichten?

Man kann außerdem freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten und so einer Entziehung zuvorzukommen. Dieses Vorgehen ist allerdings nur empfehlenswert, wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass Sie Ihren Führerschein ohnehin verlieren werden, weil entweder die Frist zur Beibringung des MPU-Gutachtens nicht eingehalten werden kann (z.B. aufgrund der Erbringung von Abstinenznachweisen) oder das Gutachten bereits negativ ausgefallen ist.

Verzichten sollten Sie zudem nur, wenn Sie nicht vorhaben, gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. die Anordnung der MPU rechtlich vorzugehen. Nach dem Verzicht ist eine Überprüfung der MPU-Anordnung nämlich nicht mehr möglich. Notwendig ist hierfür eine sogenannte Verzichtserklärung gegenüber der Führerscheinstelle und die Rückgabe des Führerscheins.

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Was tun bei unklarem Ergebnis?

Bestehen Zweifel im Hinblick auf den Inhalt des Gutachtens, sollten Sie direkt Kontakt mit der Begutachtungsstelle oder einem Verkehrspsychologen Ihres Vertrauens aufnehmen. Mit diesem können Sie den Inhalt des Gutachtens nochmals erläutern und ggf. bestehende Unklarheiten besprechen.

Was bedeutet "bedingt geeignet"?

Das Begutachtungsergebnis kann auch "bedingt geeignet" lauten. In diesem Fall ist meist eine Nachschulungsempfehlung im Gutachten enthalten. Das bedeutet, dass noch persönliche Defizite in Bezug auf die Fahreignung bestehen. Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung können diese ausräumen. Die Fahrerlaubnisbehörde macht in diesen Fällen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Teilnahme an einer entsprechenden Nachschulung abhängig. Die Begutachtungsstelle oder ein Verkehrspsychologe helfen bei der Wahl des passenden Kurses.

Gutachten rechtlich überprüfen?

Bei einem negativen oder bedingt geeigneten MPU-Ausgang stellt sich oft die Frage nach der Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung. Das Gutachten selbst kann nicht unmittelbar durch ein Gericht überprüft werden. Will der Betroffene aber gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis (z.B. wegen Nichtvorlage des Gutachtens) oder die Ablehnung seines Widererteilungsantrags klagen, wird im Rahmen dessen vom Gericht überprüft, ob die MPU-Anordnung rechtmäßig erfolgt ist.

Einzelne Wertungen des Gutachters sind – soweit sie nicht wissenschaftlichen Grundsätzen widersprechen – zu akzeptieren. Da die Erfolgsaussichten oft gering sind und sich das Verwaltungsverfahren lange hinziehen kann, macht die fundierte Vorbereitung auf eine MPU regelmäßig mehr Sinn. Wer rechtliche Schritte einleiten will, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Auch hier helfen die Rechtsexperten des ADAC.

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