Führerscheinprüfung: Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest

Erste Hilfe, Herz-Rythmus-Massage
Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest sind Voraussetzung für jeden Führerscheinerwerb© iStock.com/microgen

Der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses ist zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Bei der Führerscheinbehörde muss außerdem eine Bescheinigung über einen Sehtest vorgelegt werden. Das ist dabei zu beachten

  • Erste-Hilfe-Kurs für alle Fahrerlaubnisklassen gleich

  • Auch der ADAC bietet Erste-Hilfe-Kurse an

  • Fahrer von Lkw-Klassen benötigen zusätzliches augenärztliches Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein

Ohne Erste-Hilfe-Kurs kein Führerschein. Vor der Prüfung müssen Sie daher bei Ihrer Führerscheinstelle den Nachweis vorlegen, dass Sie einen Kurs über Erste Hilfe besucht haben.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist für alle Fahrerlaubnisklassen gleich. Er umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hier werden praktische Übungen durchgeführt und theoretisches Wissen vermittelt.

Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein werden auch vom ADAC gelbhilft angeboten.

Wie alt darf der Erste-Hilfe-Kurs sein?

Die Bescheinigungen über die Schulung in Erster Hilfe gelten nach den aktuellen Regelungen ohne zeitliche Befristung.

Erweiterung der Fahrerlaubnis: Was gilt?

Wenn Sie schon eine Fahrerlaubnis haben und diese erweitern möchten, müssen Sie keinen Erste-Hilfe-Nachweis erbringen, wenn Sie bereits eine Schulung in Erster Hilfe gemacht haben. Der Kurs muss jedoch die aktuellen Anforderungen (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) erfüllen. Ein Erste-Hilfe-Kurs ist dann erforderlich, wenn beim Ersterwerb lediglich ein Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSMU) gemacht wurde. Diese frühere Bescheinigung reicht seit dem 19. März 2019 nicht mehr aus.

Wer braucht einen Sehtest?

Für den Führerschein benötigen Sie außerdem einen Nachweis über einen Sehtest. Hier gibt es je nach Führerscheinklassen unterschiedlich hohe Anforderungen. Die Anforderungen an das Sehvermögen sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)* geregelt.

Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T müssen Sie einen Sehtest bestehen. Wenn Sie die Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegen und so die notwendige Mindestsehschärfe nachweisen, können Sie die Führerscheinprüfung ablegen. Nur wenn der Sehtest nicht bestanden wird, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Personenbeförderungsschein müssen immer eine augenärztliche Untersuchung nachweisen. Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.

Wo kann man den Sehtest machen?

Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Augenoptiker und Augenärzte. Sehtests werden auch im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse des ADAC gelbhilft angeboten.

Die Sehtestbescheinigung, das Zeugnis oder das Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Was kostet ein Sehtest?

Teilweise werden die Sehtests kostenlos angeboten. Das ist dann der Fall, wenn man Bestandskunde beim Optiker ist. Ansonsten kostet ein Sehtest in der Regel zwischen 10 und 35 Euro.

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