Mit Automatik-Führerschein auch Pkw mit Schaltung fahren

Fahrausbildung: Umstieg von Automatik-Führerschein auf Schaltgetriebe wird einfacher ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Mit einem Automatik-Führerschein darf man nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Seit April 2021 ist der Umstieg auf Schaltfahrzeuge leichter. Das gilt auch für Fahrschüler, die ihre Prüfung mit einem Elektroauto machen.

  • Wechsel auf "normalen" Führerschein durch zusätzliche Ausbildung

  • Hintergrund: Viele Fahrschulfahrzeuge sind E-Autos mit Automatikgetriebe

  • Durch Eintrag der Schlüsselziffer 197 wird Beschränkung aufgehoben

Was ist der Automatik-Führerschein?

Mit einem so genannten Automatik-Führerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren (Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Das heißt, der Fahrschüler hat die praktische Prüfung ausschließlich mit einem Automatik-Fahrzeug abgelegt.

Leichter zum "normalen" Führerschein

Seit 1. April 2021 gibt es eine neue Regelung: Wer die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikschaltung ablegt, darf unter gewissen Bedingungen auch Autos mit Schaltgetriebe fahren: Nach der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden. Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.

Mit dieser zusätzlichen Ausbildung wird die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass der Inhaber sowohl im In- als auch im Ausland Autos mit Schaltgetriebe fahren darf.

Hintergrund der Neuregelung: Es gibt immer mehr Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, u.a. sind alle E-Autos Automatik-Fahrzeuge. Gerade in Fahrschulen werden Elektro-Fahrzeuge immer öfter eingesetzt.

Aufhebung des Automatikvermerks

Für die Umschreibung von Automatik-Führerscheinen gilt:

1. Für Klasse B (Pkw) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug und die Testfahrt vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass der Führerscheininhaber ein Schaltgetriebe-Fahrzeug führen kann. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich.
2. Für alle anderen Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden.

Wichtig: Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.

Petra Zollner
Petra Zollner
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