Mit Automatik-Führerschein auch Pkw mit Schaltung fahren
Mit einem Automatik-Führerschein darf man nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Seit 2021 ist der Umstieg auf Schaltfahrzeuge leichter. Das gilt auch für Fahrschüler, die ihre Prüfung mit einem Elektroauto machen.
Wechsel auf "normalen" Führerschein durch zusätzliche Ausbildung
Hintergrund: Viele Fahrschulfahrzeuge sind E-Autos mit Automatikgetriebe
Durch Eintrag der Schlüsselziffer 197 wird Beschränkung aufgehoben
Was ist der Automatik-Führerschein?
Mit einem sogenannten Automatik-Führerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren (Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Das heißt, der Fahrschüler hat die praktische Prüfung (betrifft nur Prüfungen ab 1. April 2021) mit einem Automatik-Fahrzeug abgelegt.
Leichter zum "normalen" Führerschein
Seit 2021 gibt es eine neue Regelung: Wer die praktische Fahrprüfung für die Klasse B (Pkw) auf einem Fahrzeug mit Automatikschaltung ablegt, darf unter gewissen Bedingungen auch Autos mit Schaltgetriebe fahren: Nach der praktischen Grundausbildung müssen mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden. Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.
Mit dieser zusätzlichen Ausbildung wird die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass der Inhaber sowohl im In- als auch im Ausland Autos mit Schaltgetriebe fahren darf.
Hintergrund der Neuregelung: Es gibt immer mehr Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, u.a. sind alle E-Autos Automatik-Fahrzeuge. Gerade in Fahrschulen werden Elektro-Fahrzeuge immer öfter eingesetzt. Lesen Sie mehr zum Führerschein B 197.
Aufhebung des Automatikvermerks
Für die Umschreibung von Automatik-Führerscheinen gilt:
1. Für Klasse B (Pkw) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug und die Testfahrt vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass der Führerscheininhaber ein Schaltgetriebe-Fahrzeug führen kann. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich.
2. Für alle anderen Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden.
Wichtig: Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.
Alte Klasse 3 Führerscheine
Bei Führerscheinen der Klasse 3, die vor dem 31.3.1986 ausgestellt wurden und sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung ausschließlich auf einem Automatik-Fahrzeug absolviert wurde, erhielten damals den Vermerk "Fahrerlaubnis der Klasse 3 beschränkt auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Getriebeautomatik". Mit diesem Führerschein dürfen nur Automatik-Fahrzeuge gefahren werden. Fahrzeuge mit Schaltgetriebe dürfen nicht gefahren werden.
Die Streichung des Automatikvermerks ist nur möglich, wenn nachträglich eine Prüfung auf einem Kfz mit Schaltgetriebe abgelegt wird. Bei einer Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Automatik-Fahrzeuge aus medizinischen Gründen, reicht die Fahrprüfung nicht. Dann muss die Fahreignung im Einzelfall geprüft werden.
Anders bei Inhabern der alten Pkw-Fahrerlaubnisklasse 3, deren Führerschein vor 31.3.1986 ausgestellt wurde, die während der Ausbildung 6 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert haben, die Prüfung jedoch auf einem Automatikfahrzeug absolviert haben, erhielten im Führerschein den Vermerk "Prüfung für Klasse 3 auf Kfz mit Getriebeautomatik abgelegt".
Das erfolgte ausschließlich aus EU-rechtlichen Gründen. Dieser vor dem 31.3.1986 ausgestellte Führerschein unterliegt keiner Beschränkung. Mit einer solchen Fahrerlaubnis dürfen also sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch Automatik-Fahrzeuge gefahren werden.