StVO-Novelle 2020: Neue Regeln und Verkehrszeichen

Zwei Autofahrer überholen zwei Radfahrer auf einer Landstraße
Besserer Schutz für Radler: Der Mindestabstand beim Überholen ist jetzt inner- und außerorts genau festgelegt© imago images/Zoonar

Ziel der letzten StVO-Novelle im Jahr 2020 war mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer, vor allem für Radfahrer. Diese Regeln und Verkehrszeichen sind dazu gekommen.

  • Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

  • Schrittgeschwindigkeit von Lkw beim Rechtsabbiegen

  • Leichteres Parken für Carsharing-Fahrzeuge

Der Radverkehr in Städten nimmt zu. Schwerpunkt der neuen Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 war deshalb unter anderem der bessere Schutz von Radfahrern. Das sind die wichtigsten Regeln und Schilder im Überblick.

Grünpfeil-Schild nur für Radfahrer

Fahrrad Grünpfeil Schild
Grünpfeil: Radfahrer haben jetzt ein eigenes Schild© ADAC e.V.

Die bestehende Grünpfeilre­gelung wurde erweitert. Das Blechschild an Ampeln gilt jetzt auch für Fahrradfahrer, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich gibt es ein eigenes Grünpfeilschild (siehe Bild) nur für Radler

Einrichtung von Fahrradzonen möglich

Fahrradzone Schild
Fahrradzone: Hier sind nur Radfahrer erlaubt© ADAC e.V.

Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. 

Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern

Mind. Abstand überholen Radler außerorts
Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern: Innerorts gilt mindestens 1,5 Meter, außerorts zwei Meter© ADAC e.V.

Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Davor schrieb die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.

Neues Schild: Überholverbot von Zweirädern

Überholverbot Zweiräder Schild
Überholverbot von Zweirädern: So sieht das neue Verkehrszeichen dazu aus © ADAC e.V.

Außerdem gibt es ein zusätzliches Verkehrszeichen "Überholverbot von Zweirädern", das zum Beispiel an engen Stellen aufgestellt werden soll. 

Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen

Abbiegen Schrittgeschwindigkeit-3,5tAbbiegen Schrittgeschwindigkeit 3,5t
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Beim Rechtsabbiegen gilt innerorts auf vielen Straßen Schrittgeschwindigkeit© ADAC e.V.

Zur Vermeidung von schweren Unfällen: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. ­

Eigene Parkflächen für Lastenräder

Lastenfahrrad Verkehrszeichen
Symbol "Lastenfahrrad": Damit werden eigene Parkflächen und Ladezonen ausgewiesen© ADAC e.V.

Ob Waren- oder Kindertransport – Lastenfahrräder mit Ladefläche werden immer beliebter. Mit dem neuen Symbol "Lastenfahrrad" dürfen eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Zweiräder ausgewiesen werden.

Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge

Carsharing Parkplatz Schild
Das Carsharing-Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen "Parken" verwendet, um Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge zu kennzeichnen© ADAC e.V.

Parken für Carsharing-Fahrzeuge ist leichter geworden. Dazu gehören ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken (siehe Bild) und ein Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge. Er muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Die Regelung gilt für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.

Parkverbote vor Kreuzungen: Mehr Abstand

Wenn in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg verläuft, müssen beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen mindestens acht Meter Abstand zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gehalten werden. Dadurch sollen abbiegende Fahrzeuge Radfahrer besser und schneller erkennen. Früher waren es mindestens fünf Meter. Die gelten weiterhin bei Straßen ohne Radweg.