Mit dem Motorrad durch Frankreich: Diese Regeln gelten

Im Video: ADAC Jurist Bernd Gstatter informiert welche Regeln und Besonderheiten beim Fahren mit dem Motorrad in Frankreich zu beachten sind ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Vor einer Fahrt nach Frankreich mit dem Motorrad sollte man sich über Verkehrsregeln und Besonderheiten, die zum Beispiel für laute Motorräder gelten, informieren.

  • Motorradhandschuhe sind Pflicht

  • Besondere Tempolimits für Fahranfänger

  • Vorbeischlängeln teilweise erlaubt

Wie schnell darf man fahren?

Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).

Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.

Den ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier

Frankreich testet Lärmblitzer

Der Lärmblitzer Medusa befand sich zuletzt im Testbetrieb. Die Geräte können Motorenlärm von Autos und Motorrädern erfassen. Mit der Einführung der Blitzer ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Die Höhe des Lärmpegels, ab dem Bußgelder verhängt werden können, steht noch nicht fest. Geplant sind Strafen ab 135 Euro.

Erfahren Sie mehr zu Fahr- und Standgeräuschen bei Motorrädern und zu Lärmblitzern.

Darf ein Sozius mitfahren?

Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.

Spezielle Vorschriften für Helme

Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung des Kraftrads möglich. Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.

Muss man Handschuhe tragen?

In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.

Muss eine Warnweste dabei sein?

Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.

Darf man Kinder mitnehmen?

Kinder dürfen als Beifahrer mitfahren. Aber Vorsicht bei Kindern unter 5 Jahren: Diese müssen auf Krafträdern mit einem speziellen Rückhaltesystem für Kinder gesichert werden. Für Kinder ab 5 Jahren schreibt das Gesetz vor, dass sie in der Lage sein müssen, ihre Füße auf die Fußrasten zu stellen. Der Fahrer muss außerdem sicherstellen, dass die Kinderfüße nicht zwischen die Speichen geraten können. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen droht ein Bußgeld von 35 Euro.

Gesetzlich vorgeschrieben ist zusätzlich: Wie der Fahrer muss auch das Kind einen Motorradhelm und CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Ebenso muss eine Warnweste für das Kind mitgeführt werden. Das Nichttragen eines Helms wird mit einem Bußgeld von 135 Euro und das Nichttragen von Handschuhen mit einem Bußgeld von 68 Euro geahndet.

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Was gilt auf der Autobahn?

Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Wer bei normalen Verkehrsverhältnissen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge) die linke Spur der Autobahn benutzen möchte, muss dort mit mindestens 80 km/h unterwegs sein.

Darf man mit Beiwagen fahren?

Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern ein solcher in den Zulassungspapieren eingetragen ist.

Was gilt bei Stau?

Was in Deutschland verboten ist, ist in einigen französischen Departements seit 2021 versuchsweise erlaubt: das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen.

Die Regelung gilt in den Departements Bouches-du-Rhône, Haute-Garonne, Gironde, Hérault, Isère, Loire-Atlantique, Nord, Rhône (einschließlich der Metropole Lyonnaise), Var, Alpes-Maritimes, Drôme, Vaucluse, Pyrénées-Orientales sowie den acht Departements der Region Île-de-France – jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt.

Der Versuchszeitraum ist zunächst auf drei Jahre festgelegt.

Um welche Krafträder geht es?

In Frankreich wird zwischen folgenden Fahrzeugen unterschieden:

  • Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

  • Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 ccm nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt

  • Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

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