Motorradkauf: Vertragsabschluss

Beim Roller- oder Mororradkauf sollte der Vertragsabschluss immer schriftlich erfolgen
Beim Roller- oder Mororradkauf sollte der Vertragsabschluss immer schriftlich erfolgen© Shutterstock/4 PM production

Wenn Sie sich nach erfolgreicher Probefahrt und Detailprüfung im Stand für das infrage kommende Motorrad entschieden haben, gilt es, den Kaufvertrag auszufüllen. Was Sie dabei beachten müssen.

Das gilt für das Ausfüllen des Kaufvertrags

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Stimmen die Daten mit denen in den Fahrzeugpapieren überein? Füllen Sie die Formulare am besten gemeinsam mit dem Verkäufer vollständig aus, insbesondere:

  • Adressen der Vertragsparteien (und eventuell der Bevollmächtigten)

  • Ausweis- bzw. Passnummern

  • Fahrzeugidentifikationsnummer

  • Kaufpreis

Achten Sie darauf, dass keine Angaben vorab eingetragen wurden oder prüfen Sie diese genau. Wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt, lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht und die Ausweispapiere des Bevollmächtigten zeigen.

Die Zusatzausstattung und das Zubehör sollten ebenfalls vollständig im Vertrag aufgeführt und beschrieben sein. Achten Sie auch auf die Eintragungen zu möglichen Unfallschäden: Entsprechen Sie den Mängeln, die Sie während der Probefahrt bzw. der Detailprüfung im Stand notiert haben? Auch die erklärte Gesamtfahrleistung sowie die Zahl der Vorbesitzer sollten Sie prüfen. 

Wichtig: Unterschreiben Sie erst, wenn vom Verkäufer alle Eintragungen vorgenommen wurden. Werden sie auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, weil die nötigen Informationen nicht zur Verfügung stehen, sollten Sie auch erst später unterschreiben.

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Kaufvertrag für gebrauchte Motorräder
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Mit dem Kaufvertrag erhalten Sie als Käufer

  • Motorrad

  • 2 bzw. 3 Originalschlüssel (bei Schlüsselkopien nach dem Verbleib der Originale fragen)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit der Stilllegebescheinigung auf der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beim abgemeldeten Motorrad

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) bei einem angemeldeten Motorrad

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (EU-CoC)

  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung

  • Mustergutachten, Unbedenklichkeitserklärung oder ABE von Zubehör- oder Anbauteilen

  • Serviceheft und Fachhandbuch

  • Werkstatthandbuch oder Reparaturanleitung

  • Zubehör und/oder Bekleidung

Melden Sie nach Vertragsabschluss die Maschine umgehend auf den neuen Halter an.

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