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ADAC e.V. | Verkehr | 09.08.2018

ADAC Test Rollersharing: Ein Trend, der Spaß macht

Rollerverleihsysteme funktionieren meist unkompliziert und verlässlich / Mängel bei rechtlichen Klauseln

Modern, jugendlich, flott, flexibel – mit einem Wort: trendig. So präsentiert sich ein neues Angebot auf dem Feld der Shared-Mobility, das sogenannte Rollersharing. Suchen, buchen, aufsitzen und los geht’s mit dem e-Roller durch die Stadt. Dass die Fahrt mit so einem Roller durchaus zu einem positiven Erlebnis werden kann, zeigt das Ergebnis eines ADAC Tests der sechs derzeit relevanten Rollerverleihsysteme in fünf deutschen Städten. Es gab ausschließlich positive Noten: vier Mal „gut“, zwei Mal „ausreichend“.

Positiv zu nennen ist zum Beispiel die einfache und schnelle Registrierung. Die modernen e-Roller waren größtenteils technisch in Ordnung und sauber. Bis auf coup stellten alle Anbieter zwei Helme und Hygienehauben für ihre Zweisitzer zur Verfügung. Die Kostenstruktur ist ebenso übersichtlich wie die Darstellung des Geschäftsgebiets, innerhalb dessen man den Roller wieder abstellen muss.

Am besten funktioniert hat das System eddy in Düsseldorf. Besonders erfreulich war das dichte Netz. Auch boten die Roller eine sehr gute Qualität. Mehr zu bemängeln war bei emmy in München und stella in Stuttgart, die sich den letzten Platz in der Wertung teilen. In München mussten die Tester durchschnittlich 896 Meter zum nächsten Roller laufen. Eine Fahrt wurde wegen zu geringen Reifendrucks abgebrochen. In Stuttgart standen die Flitzer im Schnitt 661 Meter vom Ausgangspunkt entfernt. Außerdem schlug die hohe Gebühr bei einer Pause ebenso negativ zu Buche wie die mit 500 Euro höchste Selbstbeteiligung bei der Versicherung.

Diese Selbstbeteiligung reichte von 150 Euro bei coup bis zu besagten 500 Euro bei stella. Eine Möglichkeit, sie zu senken, gab es bei keinem Anbieter. Darüber hinaus fanden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller Verleiher Klauseln, die den Kunden teilweise deutlich benachteiligen. Dazu gehört zum Beispiel die sogenannte Umkehr der Beweislast, wonach der Kunde im Schadenfall beweisen muss, dass er den Schaden nicht verursacht hat.

Ärgerlich ist, wenn erst mühsam Vorschäden ermittelt und gemeldet werden müssen. So gab es bei coup keine Schadenliste, in der Vorschäden zum Abgleich aufgeführt sind. Bei emmy war die Liste häufig leer, obwohl optische Schäden vorhanden waren. Zu einer Zitterpartie wird die Fahrt auf einem Roller mit einem Akkustand von weniger als 15 Prozent. Laut Aussage der Anbieter sollten solche gar nicht mehr im System sein – was sie aber hie und da waren.

Generell gab es bei allen Verleihsystemen zu wenige Informationen zu den Rollern, also zum Beispiel zum Fahrverhalten bei zwei Personen oder bei Nässe, dem Verbot der Nutzung von Kraftfahrstraßen oder über verschiedene Fahrmodi.

Im Test standen nur die Anbieter einer Stadt, die mindestens seit einem Jahr im Markt agieren. Das traf für die Städte Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zu. Je Verleihsystem und Stadt waren die Tester vom 11. bis zum 27. April 2018 auf zehn Rollern unterwegs, machten sich also insgesamt 60-mal auf den Weg. Dabei wurden der Leihvorgang, der Roller selbst und die Fahrt gewertet.

 

Die detaillierten Ergebnisse finden Sie unter www.adac.de/rollersharing

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