Überführungskennzeichen: Alle Infos und Kosten

Ein Mann hält ein H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (v. oben), ein Ausfuhrkennzeichen, ein Euro-Kennzeichen und ein Kurzzeitkennzeichen vor ein Auto.
Befristet gültig: Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand) und Ausfuhrkennzeichen (roter Rand) © dpa/picture alliance

Wann braucht man ein Überführungskennzeichen? Wo beantragt man es, welche Kosten fallen dafür an und welche Unterlagen sind nötig? Das gilt in Deutschland und im Ausland.

  • Kurzzeitkennzeichen für Deutschland

  • Ausfuhrkennzeichen für Export

  • Überführungskennzeichen für Import

Wer im In- oder Ausland ein Fahrzeug kauft oder verkauft, benötigt beim Überführen ein Überführungskennzeichen, es sei denn, das Fahrzeug ist noch auf den bisherigen Halter zugelassen. Ist dies der Fall, muss es vom Käufer unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – nach dem Verkauf umgemeldet werden.

Aus Sicherheitsgründen ist es für den Verkäufer jedoch dringend zu empfehlen, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden. Vor allem bei einem Verkauf ins Ausland sollte es unbedingt abgemeldet sein. Ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen, braucht man ein Überführungskennzeichen. Folgende Regeln gelten im In- und Ausland.

In Deutschland: Kurzzeitkennzeichen

Ein Mann befestigt an einer Prägestelle in Bad Oldesloe ein Kurzzeitkennzeichen an einem Auto.
Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten in Deutschland© dpa/picture alliance

Für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gibt es Kurzzeitkennzeichen. Beantragen kann man sie bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie gelten maximal fünf Tage ab Zuteilung und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Das rote (Händler-)Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird dagegen von den Behörden unter anderem an zuverlässige Händler und Werkstätten zur mehrmaligen betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen ausgegeben, nicht jedoch an Privatpersonen.

Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen

Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens sind in der Regel folgende Dokumente nötig:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt, mehr Infos dazu finden Sie hier)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier (Kopien meist ausreichend)

  • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

  • evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Bitte klären Sie vorab mit der jeweiligen Zulassungsstelle, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Infos dazu finden sich meist Internet. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.

Kosten eines Kurzzeitkennzeichens

Beim Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens entstehen folgende Kosten:

  • Verwaltungsgebühr: ca. 13 Euro

  • Schilderpaar: ca. 25 Euro

  • Versicherung, je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird.

Infos über weitere Möglichkeiten des Anmeldens eines Fahrzeugs nach dem Kauf

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In Nachbarländern selten anerkannt

Wer ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland überführen will, muss wissen: Deutschland hat nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen sowie der entsprechenden Fahrzeugpapiere.

In einigen weiteren Nachbarländern werden das Kurzzeitkennzeichen und das rote Händler-Kennzeichen erfahrungsgemäß toleriert beziehungsweise nicht beanstandet. Es besteht jedoch kein Anspruch für die Beibehaltung dieser Praxis. Aus Frankreich und den Benelux-Staaten sind beispielsweise Fälle bekannt, in denen es bei Kontrollen zu erheblichen Problemen mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen gekommen ist.

Es drohen neben der Einreiseverweigerung hohe Geldbußen und unter Umständen die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Auch in Ungarn, Rumänien und Bulgarien gab es bereits wiederholt Probleme mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen.

Ausfuhrkennzeichen für Kfz-Export

Ein Mann befestigt an der Prägestelle in Bad Oldesloe ein Ausfuhrkennzeichen an einem Auto
Für die Überführung ins Ausland empfohlen: Das Ausfuhrkennzeichen© dpa/picture alliance

Unproblematisch ist der Export eines Fahrzeugs ins Ausland mit dem Ausfuhrkennzeichen, auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt. Man erhält es bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle (teils auch als Straßenverkehrsamt bezeichnet). Es ist mindestens einen Monat und maximal zwölf Monate gültig.

Unterlagen für ein Ausfuhrkennzeichen

Diese Unterlagen werden meist benötigt, wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Bestätigung einer besonderen Haftpflichtversicherung (bieten oft "Schildermacher" in der Nähe der Kfz-Zulassungsstellen an)

  • Zulassungsbestätigung Teil I und II (Kfz-Schein und -Brief)

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung

  • alte Nummernschilder, sofern das Fahrzeug noch angemeldet ist

  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Bitte informieren Sie sich vorab bei der vor Ort zuständigen Behörde, zum Beispiel auf deren Internetseite, und vereinbaren Sie einen Termin.

Hinweis: Die Kfz-Zulassungsstelle kann die Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung verlangen.

Kosten eines Ausfuhrkennzeichens

Beim Beantragen eines Ausfuhrkennzeichens entstehen folgende Kosten:

  • Zulassung: etwa 25 bis 50 Euro (für die Erlaubnis, ein Ausfuhrkennzeichen prägen zu lassen ca. 15 Euro, befristete Zulassungsbescheinigung Teil I ca. 30 Euro)

  • Kennzeichen: 20 bis 40 Euro

  • Versicherung, je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung

  • Kfz-Steuer, je nach Gültigkeitsdauer des Kennzeichens

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Überführungskennzeichen für Kfz-Import

ein Überführungskennzeichen aus Österreich
Zur Überführung von Österreich nach Deutschland: Österreichisches Überstellungskennzeichen© ÖAMTC

Zur Überführung eines Fahrzeugs vom Ausland nach Deutschland braucht man ein Ausfuhr-/Überführungs-/Zollkennzeichen des Kauflandes. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Fahrzeug mit regulärer Zulassung des Herkunftslandes überführt werden kann, weil der Verkäufer bereit ist, das Kfz angemeldet zu verkaufen. Wichtig ist in jedem Fall, dass für die Überführungsfahrt und für den Fahrer der erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

In einigen Ländern ist der Erhalt eines solchen Ausfuhrkennzeichens und der dazugehörigen obligatorischen Versicherung mit erheblichem Aufwand und bürokratischen Hindernissen verbunden. Fragen Sie im Zweifel den Händler beziehungsweise Verkäufer, ob er Ihnen helfen kann, ein entsprechendes Kennzeichen und die dazugehörigen Kfz-Versicherung zu beschaffen.

Eindeutig geregelt ist das Verfahren zum Beispiel in Österreich. Das österreichische Finanzministerium informiert auf seiner Internetseite zu Überstellungskennzeichen*.

Sollten Sie kein ausländisches Ausfuhrkennzeichen und/oder die Kfz-Versicherung bekommen, bleibt nur der Transport auf dem Anhänger oder durch eine Spedition. Für beides ist keine aktuelle Zulassung des Fahrzeugs notwendig.

Verboten ist übrigens, ein Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland oder ein rotes Händler-Kennzeichen an einem Auto oder Anhänger im Ausland anzubringen und so zurück in die Bundesrepublik zu fahren. Diese unzulässige Fernzulassung kann hohe Strafen und – beispielsweise in Italien – eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben.

Hier finden Sie mehr über den Eigenimport und Reimport von Neuwagen aus EU-Staaten.

Fahrzeugimport aus der Schweiz

Die Schweiz gehört der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA an, wie auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Für deutsche Autofahrer kann der Automarkt in der Schweiz durchaus attraktiv sein. Ob sich ein Autokauf dort lohnt, hängt ab von den Kosten für den Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer, die Überführung und die Ausstellung von Nachweisen.

Um ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland zu überführen, brauchen Sie das schweizerische Zollkennzeichen ("provisorische Immatrikulation"). Auch in der Schweiz wird das Zollkennzeichen erst nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung vor Ort ausgegeben. Ein Händler ist üblicherweise bei der Beschaffung der Zollkennzeichen behilflich.

Seit dem 21. Mai 2021 werden auch die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise mit den entsprechenden Händlerschildern akzeptiert. Informationen zu den Kennzeichen in der Schweiz erhalten Sie direkt bei den Straßenverkehrsämtern der jeweiligen Kantone.*

Mehr zum Fahrzeug-Import aus der Schweiz (EFTA-Staaten)

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten:

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