Leasing: So funktioniert die Auto-Miete auf Zeit

Kaufvertrag wird unterschrieben
Auto leasen statt kaufen – darauf müssen Sie beim Vertrag achten© iStock.com/scyther5

Leasing stellt eine gute Alternative zu Barkauf oder Finanzierung dar. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, für wen sich Leasing lohnt und welche Risiken man als Privatkunde kennen sollte.

  • Leasing ist kein Kauf: Am Ende muss man das Auto zurückgeben

  • Nicht von vermeintlich niedrigen Leasingraten blenden lassen

  • Nachzahlungen am Ende der Leasingzeit keine Seltenheit

Leasing kommt vor allem für Geschäftskunden infrage, die die monatlichen Raten steuerlich absetzen können. Für Privatkunden lohnt sich ein Leasingvertrag nur in seltenen Fällen.

Autoleasing: Was ist das?

  • Leasing ist vergleichbar mit der Miete: Der Leasingnehmer zahlt für die Überlassung des Autos monatlich eine Leasingrate. Die Höhe der Raten hängt von Automodell, Marke, Ausstattung und Neupreis ab. Die Raten sind meist günstiger als bei einem Kredit.

  • Der Leasingvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit (ca. zwei bis vier Jahre) geschlossen. Danach müssen Sie das Fahrzeug zurückgeben. Sie werden in der Regel nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Autos. Eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages ist meist nicht möglich.

  • Der Leasingvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Das gilt allerdings nicht beim Kilometerleasing.

  • Steuerlicher Vorteil für Geschäftsleute: Die Leasingraten können monatlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

ADAC Leasing-Checkliste zum Download

Nutzen Sie die ADAC Checkliste für das Autoleasing, um keine wichtigen Punkte zu übersehen. Sie steht hier zum Download bereit.

ADAC Checkliste für das Leasing von Fahrzeugen
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Kilometerleasing einfach erklärt

Beim Kilometerleasing berechnen sich die Kosten auf Basis der gefahrenen Kilometer: Je höher die geplante Fahrleistung, desto ist höher die monatliche Rate. Bei Abschluss des Vertrages können Sie die Kilometeranzahl individuell festlegen.

Wichtig zu wissen: Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Üblich ist aber ein im Vertrag vereinbartes, freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht.

Hat das Auto bei Rückgabe einen höheren Kilometerstand als vereinbart, müssen Sie für die Mehrkilometer zahlen. Der Preis dafür wird normalerweise zu Vertragsbeginn festgelegt. Wird am Ende eine geringere Kilometerleistung festgestellt, bekommen Sie in der Regel die weniger gefahrenen Kilometer erstattet.

Tipp der ADAC Juristen: Der vereinbarte Preis für Mehr- und Minderkilometer sollte gleich hoch sein. Akzeptieren Sie keinen niedrigeren Satz für weniger gefahrene Kilometer. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine Vereinbarung zur Erstattung von Minderkilometern enthält. Ansonsten bekommen Sie bei einer Kilometerunterschreitung nichts zurück.

Kilometerleasing kompakt

  • Fahrleistung: Die monatliche Rate ergibt sich aus den gefahrenen Kilometern.

  • Flexibilität: Die Kilometeranzahl kann man individuell vereinbaren. Mehrkilometer muss man bezahlen, Minderkilometer werden je nach Vertrag erstattet.

  • Risiko: Der Preis für Mehrkilometer steht schon bei Vertragsbeginn fest.

  • Planungssicherheit: Alle Kosten sind zu Beginn des Leasingverhältnisses berechenbar.

Restwertleasing einfach erklärt

Ein Mann gibt einer Frau den Schluessel fuer sein Auto
Vor der Schlüsselübergabe gibt es einige Punkte, die Sie klären sollten© dpa/Christin Klose

Bei Abschluss eines Restwertvertrages schätzt der Händler, wie viel das Auto am Ende der Leasingzeit noch wert ist. Der geschätzte Restwert wird in den Leasingvertrag aufgenommen.

Je höher der Händler den Restwert festsetzt, desto niedriger fallen die monatlichen Leasingraten aus. Manche Anbieter setzen den Restwert absichtlich hoch, um mit geringen Raten zu werben. Aber Vorsicht: Was man an monatlichen Raten einspart, muss man üblicherweise am Ende ausgleichen. Informieren Sie sich daher vor Unterschrift des Vertrages, welcher Restwert für das Auto realistisch ist.

Ist der Wert des Autos bei der Rückgabe geringer als der geschätzte Restwert, muss die Kundin oder der Kunde die Differenz zahlen. So ein Wertverlust entsteht zum Beispiel durch Schäden am Fahrzeug. Auch eine Veränderung der Marktlage (z.B. neue gesetzliche Bestimmungen im Umweltschutz) kann sich auf den Restwert auswirken. Das Risiko für die Verschlechterung des Restwertes trägt der Leasingnehmer.

Fällt der Kaufpreis allerdings höher aus als der geschätzte Restwert, bekommen Sie 75 Prozent des erzielten Mehrerlöses ausgezahlt.

Wichtig zu wissen: Ein Restwertvertrag kann durch eine Erklärung gegenüber dem Leasinggeber (am besten schriftlich) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. In den Vertragsunterlagen findet man üblicherweise einen entsprechenden Vordruck.

Restwertleasing kompakt

  • Restwert: Die Höhe der monatlichen Rate ergibt sich aus dem vom Händler kalkulierten Restwert zu Beginn der Vertragslaufzeit.

  • Risiko: Die Entwicklung der Marktlage hat Einfluss auf den geschätzten Restwert.

  • Rückgabe: Ist der Wert bei Rückgabe geringer als der geplante Restwert, muss der Leasingnehmer zahlen.

  • Kaufpreis: Der Restwert entspricht meist nicht dem Kaufpreis. Entschließt man sich, das Auto am Ende der Laufzeit zu kaufen, muss man mit einem höheren Kaufpreis rechnen.

  • Gesetzliches Widerrufsrecht: Ein Vertrag über Restwertleasing kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden.

Acht wichtige Fragen zum Leasing

Wer ist mein Vertragspartner?

Die Leasinggesellschaft. Sie suchen sich beim Händler Ihr Wunschauto aus. Die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) kauft das Fahrzeug dann für Sie (Leasingnehmer) beim Händler. Der Leasinggeber wird Eigentümer und stellt Ihnen das Auto für eine fest vereinbarte Laufzeit zur Nutzung zur Verfügung. Dafür bezahlen Sie die Leasingraten.

Der Leasingnehmer wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter eingetragen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) behält der Leasinggeber als Eigentümer.

Welche Pflichten hat der Leasingnehmer?

Der Leasingnehmer ist für das Auto verantwortlich. Er muss in der Regel für die fristgemäße Wartung sorgen, Reparaturen auf eigene Kosten durchführen, Steuern bezahlen und die notwendigen Versicherungen abschließen. Full-Service-Verträge enthalten diese Kosten, dafür ist aber die Rate höher.

Was brauche ich für den Vertragsabschluss?

Die Leasinggesellschaft wird vor Vertragsabschluss Ihre Bonität prüfen. Sie brauchen daher Ihren Personalausweis. Manchmal verlangt der Leasinggeber auch eine Kopie der letzten Gehaltsnachweise.

Beim gewerblichen Leasing benötigen Sie eine Selbstauskunft, den letzten Jahresabschluss der Firma und den Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung. Bei der gewerblichen Nutzung eines Leasingfahrzeugs können die Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beim Privatleasing erhalten Sie diesen Steuervorteil nicht.

Kilometer- oder Restwertleasing?

Wer privat ein Auto leasen will, sollte sich eher für Kilometerleasing entscheiden. Denn dabei wird lediglich die monatliche Kilometerleistung festgelegt, aber nicht der Restwert.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Es gibt Leasingverträge mit und ohne Anzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Bei hohen Anzahlungen sind die Leasingraten niedriger. Anzahlungen von bis zu 10 Prozent des Kaufpreises sind üblich.

Wem gehört das Auto am Ende?

Leasing ist kein Ratenkauf. Die monatlichen Raten sind eine Nutzungsgebühr. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeben, denn er ist der Eigentümer.

Wollen Sie es nach Ablauf der Leasingzeit kaufen, müssen Sie mit dem Händler bei Abschluss des Leasingvertrages schriftlich ein Ankaufsrecht (Leasingvertrag mit Kaufoption) vereinbaren.

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Komme ich früher aus dem Vertrag heraus?

Ein Leasingvertrag ist laufzeitgebunden. Eine Kündigung oder vorzeitiges "Herauskaufen" des Autos ist in der Regel nicht möglich.

Der Leasingvertrag kann auch vom Leasinggeber nur aus wichtigem Grund vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Beispiele: Der Leasingnehmer zahlt Raten nicht, das Auto wird nicht ordnungsgemäß instand gehalten oder unerlaubt einem Dritten überlassen.

Mit Zustimmung des Leasinggebers ist eine Leasingübernahme durch einen neuen Leasingnehmer möglich. Dieser übernimmt dann die restlichen Raten und die Kosten für die Änderung des Vertrags.

Was muss ich in der Leasingzeit beachten? 

Um einen möglichst reibungslosen Vertragsablauf sicherzustellen, sollten Sie:

  • das Fahrzeug gut pflegen: Die Rückgabe muss in einem sehr guten Zustand erfolgen.

  • Reparaturen in einer Vertragswerkstatt (oder vertraglich bestimmten Werkstatt) machen lassen.

  • alle Inspektionen pünktlich durchführen lassen.

Tipp der ADAC Juristen: Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte im Leasingvertrag, bevor Sie Änderungen am Leasingauto vornehmen, die Reparatur von Unfallschäden in Auftrag geben, ins außereuropäische Ausland fahren oder andere Personen ans Steuer lassen.