Kindersitz Peg Perego Viaggio Twist versagt im ADAC Test

Crashtest im Video: Wegen gravierender Sicherheitsmängel fällt der Peg Perego Viaggio Twist beim Kindersitztest durch ∙ Bild: © ADAC/Test und Technik, Video: © ADAC e.V.

Bilder, die niemand sehen möchte: Der Kindersitz Peg Perego Viaggio Twist versagt im Front-Crash und löst sich aus der zugehörigen Isofix-Station Base Twist. Beim ADAC Kindersitztest ist das Modell damit durchgefallen. Worauf Eltern achten sollten.

  • Im aktuellen Kindersitztest durchgefallen

  • Sitz löst sich beim Front-Crash aus Isofix-Basis

  • Hersteller hat Verkauf vorübergehend gestoppt

Kindersitze sollten im Auto maximale Sicherheit für den Nachwuchs bieten. Der Kindersitz Peg Perego Viaggio Twist + Base Twist tut das leider nicht, wie der Frontalaufpralltest im Rahmen der derzeit laufenden Versuchsserie zum kommenden ADAC Kindersitztest 2024 gezeigt hat. Das Modell Viaggio Twist löste sich beim Aufprall aus der Isofix-Basis Base Twist und wurde nach vorne katapultiert. Ohne die Isofix-Station kann der Kindersitz nicht im Auto montiert werden.

Der Hersteller hat den Vertrieb des Modells Viaggio Twist jetzt nach eigenen Angaben vorsorglich eingestellt – nachdem es erst im Oktober 2023 auf dem Markt eingeführt worden war. Zugelassen ist es für Kinder von 61 bis 105 Zentimetern Körpergröße und einem Alter von rund sechs Monaten bis zirka vier Jahren. In Deutschland sollen bisher nur wenige Exemplare verkauft worden sein. Die Produktmuster für den laufenden Kindersitztest wurden in Italien gekauft.

Im Front-Crash durchgefallen

front crash kindersitz peg perego viaggio beim Crashversuch im Frontcrash
Der Kindersitz Peg Perego Viaggio beim Front-Crash im Kindersitztest© ADAC/Test und Technik

Beim Frontal-Crashversuch mit dem entgegen der Fahrtrichtung angeschnallten, 15 Kilogramm schweren Dummy bricht zunächst der Stützfuß an seinem Gelenk oben von der Isofix-Basis ab. Dann löst sich die Sitzschale von der Isofix-Basis und schleudert mitsamt Dummy nach vorne. Bei dem durchgeführten Crashversuch besteht somit ein hohes Verletzungsrisiko für das Kind.

Auch beim Crashversuch mit dem in Fahrtrichtung angeschnallten, 15 Kilogramm schweren Dummy ist von einem hohen Verletzungsrisiko auszugehen. Bei diesem Test bricht ebenfalls zunächst der Stützfuß von der Isofix-Basis ab. Dann reißen die beim Aufprall wirkenden Kräfte das Kunststoffgehäuse der Basis auseinander, und der Dummy schleudert weit nach oben und vorne. Dabei besteht ein hohes Risiko, dass das Kind gegen den Vordersitz oder gegen das Dach des Fahrzeugs prallt.

Das sollten Eltern wissen

Produktfoto des Kindersitz Peg Perego Viaggio Twist+Base Twist
Der Kindersitz Peg Perego Viaggio Twist auf der Isofix-Basis mit Stützfuß© Foto ADAC/Ralph Wagner

Nach den im Front-Crash festgestellten gravierenden Sicherheitsmängeln rät der ADAC in jedem Fall von einer weiteren Benutzung des Peg Perego Viaggio Twist + Base Twist ab.

Die Isofix-Basis Base Twist des Kindersitzes kann auch mit anderen Sitzmodellen von Peg Perego kombiniert werden. Bei Fragen zur Isofix-Basis oder zum Kindersitz Viaggio Twist sollten sich Eltern laut Herstellerangaben zunächst an den Kundenservice von Peg Perego* wenden. Momentan hat dieser angekündigt, die konkreten Ursachen für das Versagen im ADAC Test zu suchen.

So sieht es rechtlich aus

Eltern, die den (neuen) Kindersitz vor weniger als zwei Jahren gekauft haben, könnten einen Sachmängelhaftungsanspruch gegen den Verkäufer haben. Wenn die Sitze aller anderen Hersteller im Rahmen des ADAC Tests einen Crash überstehen, kann das der Stand der Technik sein. Und damit geht auch die zu erwartende Beschaffenheit an den Kindersitz einher, dass sich dieser bei einem Crash mit 64 km/h nicht aus der Isofix-Halterung löst.

Ist die zu erwartende Beschaffenheit bei einer Kaufsache nicht gegeben, stellt dies nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch einen Sachmangel dar. Dann kann der Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung (Nachlieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung der mangelhaften Sache) aufgefordert werden. Wird die Nacherfüllung verweigert oder scheitert sie, ist auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.

Das Problem besteht aber darin, dass im Falle eines Rechtsstreits der Käufer das Vorliegen eines Sachmangels beweisen muss. Das kann auch dazu führen, dass vor Gericht noch einmal im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens geprüft werden muss, ob die zu erwartende Beschaffenheit gegeben ist oder nicht.

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ADAC Test schärfer als Test zur Zulassung

Auf die Testprodukte des ADAC Kindersitztests wirken in den durchgeführten Frontalaufprallversuchen deutlich höhere Kräfte als bei den gemäß der Norm UN Reg. 129 gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsversuchen für Kindersitze. Die ADAC Kindersitztests der vergangenen Jahre haben aber gezeigt, dass viele Kindersitze auch diese erhöhten Anforderungen gut bestehen und einen guten Schutz bieten.

Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung sowie alle Informationen zu bereits getesteten Kindersitze finden Sie im ADAC Kindersitzberater. Alle Ergebnisse der momentan noch laufenden Versuchsreihe zum aktuellen Kindersitztest werden im Mai 2024 veröffentlicht.

Fachliche Beratung: Andreas Ratzek, ADAC Technik Zentrum

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