Abgasskandal: Diesel-Fahrzeuge von Mercedes betroffen

Mercedes Logo zwischen Nebel
Auch Fahrzeuge von Mercedes-Benz sind vom Abgasskandal betroffen© Shutterstock [M]

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Mercedes-Benz im Abgasskandal zu Rückrufen von Dieselfahrzeugen verpflichtet. Welche Modelle betroffen sind und was ADAC Clubjuristinnen und -juristen raten.

  • Viele Rückrufe von Dieselfahrzeugen bei Mercedes-Benz

  • BGH vereinfacht Berechnung des Schadenersatzes

  • Aufforderung zum Rückruf beachten

Seit 2018 führt Mercedes-Benz auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) verpflichtende Rückrufe durch, bei denen Software-Updates aufgespielt werden müssen. Aus Sicht des KBA hat Mercedes-Benz unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung verwendet. Unter anderem werde eine Software eingesetzt, die zu wenig AdBlue einspritzt. Damit funktioniert die Abgasreinigung nicht oder nur eingeschränkt. Mercedes-Benz hält die Technik allerdings für zulässig und geht juristisch gegen die Anordnung vor.

Dieselskandal VW, Audi, Mercedes: BGH vereinfacht Schadenersatz für Fahrzeuge mit Thermofenster

Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert Schadenersatz wegen der Verwendung von Thermofenstern. Das bedeutet für Besitzerinnen und Besitzer betroffener Fahrzeuge von VW, Audi und Mercedes:

  • Anspruch auf Schadenersatz nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei fahrlässigem Verhalten des Herstellers

  • vereinfachte Berechnung der Schadensersatzhöhe: 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises

Alle Informationen zum aktuellen Urteil

Rückrufe für diese Mercedes-Diesel

Die meisten betroffenen Diesel-Fahrzeuge stammen aus den Modellreihen A-, B-, C-, E- und S-Klasse. Auch die Geländewagen-Reihen GLC, GLE, ML, G-Klasse, der Transporter Vito sowie der Roadster SLK/SLC müssen in die Werkstatt.

Bei vielen Fahrzeugmodellen ist nur ein bestimmter Produktionszeitraum betroffen. Allein aus der Modell- und Motorbezeichnung lässt sich daher nicht verlässlich ablesen, ob ein Fahrzeug Teil des Rückrufs ist.

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Ob Ihr Fahrzeug von einem freiwilligen oder verpflichtenden Rückruf betroffen ist, können Sie auf der Website von Mercedes-Benz* überprüfen. Dazu müssen Sie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben. Bei einem verpflichtenden Rückruf muss Mercedes-Benz die betroffenen Fahrzeughalterinnen und -halter anschreiben.

Stichwort Thermofenster: Nach mehreren Urteilen des EuGH zum Thermofenster könnte sich der Kreis betroffener Fahrzeuge möglicherweise erweitern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in Grundsatzurteilen ausdrücklich nicht entschieden, ob die in den Fahrzeugen verbaute Abgastechnik illegal ist. Jedes Auto muss dafür auf unzulässige Technik untersucht werden.

Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz hat teilweise Erfolg

Teilerfolg für Mercedes-Kunden: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat festgestellt, dass in bestimmten Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren. Für Kunden sind damit Schadensersatzansprüche grundsätzlich möglich.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte für Käufer der Mercedes-Modelle GLK und GLC gegen Mercedes-Benz geklagt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 und 2019 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen den Rückruf für diese Modelle mit Dieselmotoren der Abgasklassen Euro-5 und Euro-6 angeordnet.

Bei den Euro-6-Modellen urteilten die Richter, Mercedes-Mitarbeiter hätten "zumindest billigend in Kauf genommen", dass die Autos mit unrechtmäßigen Systemen ausgestattet waren. Für Euro-5-Modelle habe der vzbv ein vorsätzliches Handeln von Mercedes nicht darlegen können, so das Gericht.

Je nach Modell könnte den Verbrauchern nun bei Euro-6-Modellen eine komplette Rückabwicklung des Kaufvertrags (großer Schadensersatz) oder bei den Euro-5-Modellen ein pauschaler Ausgleich in Höhe des Wertverlustes (Differenzschaden) zustehen. Der konkrete Schadensersatz müsste nach Abschluss des Musterverfahrens in Einzelverfahren individuell eingeklagt werden.

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.3.2024, Az.: 24 MK 1/21

Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mercedes kündigte an, in Revision beim Bundesgerichtshof zu gehen.

Muss ich den Rückruf machen?

Die freiwilligen Kundendienstmaßnahmen werden vom KBA nicht überwacht. Einen freiwilligen Rückruf müssen Sie also nicht durchführen lassen. Bei einem verpflichtenden Rückruf hingegen droht die Stilllegung Ihres Autos, wenn Sie nicht reagieren. 

Mercedes-Benz hat rechtliche Schritte gegen die Anordnungen des KBA eingeleitet, die Verfahren laufen noch. Derzeit kann man nicht beurteilen, welche Auswirkungen es hat, die von Mercedes-Benz angebotenen Umrüstungen nicht durchführen zu lassen.

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