Kraftstoff
Kraftstoffpreise
Diesel
1,31 € / 9,74 HRK
Eurodiesel
Bleifrei Super (95 Oktan)
1,31 € / 9,77 HRK
Eurosuper
Bleifrei Super Plus (98 Oktan)
1,39 € / 10,35 HRK
Eurosuper Plus
Angegebene Preise sind Mittelwerte.
Die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern ist untersagt.
Beim Tanken von Diesel sollte man auf die Bezeichnung "Eurodiesel" achten, da der angebotene "Diesel" nur für LKW geeignet ist.
Die Tankstellen sind in der Regel von 7-20 Uhr und im Sommer meist bis 22 Uhr geöffnet. In großen Städten und an internationalen Fernverkehrsstraßen auch rund um die Uhr.
LPG ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. Derzeit gibt es eine CNG/Erdgastankstelle in Zagreb und eine in Rijeka.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
An den ehemaligen Frontlinien, insbesondere in Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, speziell die Gebiete um Vukovar und Vinkovci), Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica), das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik) besteht weiterhin eine Gefährdung durch Minen.
Straßen und Wege sollten hier nicht verlassen werden, da Minen oft dicht am Straßenrand verlegt wurden. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne Prilazite") ausgewiesen. Identifizierte Minenfelder sind teilweise durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder gekennzeichnet. Bisweilen fehlt jedoch die Kennzeichnung.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt ›Hrvatski centar za Razminiranje‹. Über ortsspezifische Gefährdungen informiert eine separate Internetseite.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Für Fahrer unter 25 Jahren und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t gelten 0,0.
Warnwestenpflicht
Autofahrer und alle Insassen müssen eine Warnweste anlegen, wenn sie sich bei einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
Weitere Mitführpflichten
Wir empfehlen die Mitnahme eines Ersatz-Glühlampen-Sets. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Kindersitze
Kinder unter 2 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz-Airbag deaktiviert ist. Kinder kleiner als 1,50 Meter benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Kinder ab 1,50 Meter sind mit dem Sicherheitsgurt und einer Sitzerhöhung zu sichern.
Winterausrüstung
Winterreifen
Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt witterungsabhängig eine Winterreifenpflicht. Diese wird per Verkehrszeichen angeordnet. Es müssen mindestens zwei Winterreifen (M+S) auf der Antriebsachse montiert sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.
Schneeketten
Schneeketten müssen an Bord sein und bei schnee- und eisbedeckten Straßen benutzt werden. Die Schneeketten müssen an den Antriebsrädern montiert werden. In der Region Lika und Gorski Kotar ist unabhängig vom Reifentyp die Verwendung von Schneeketten generell vorgeschrieben.
Spikes
Verboten.
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März (Winterzeit) mit Abblendlicht gefahren werden.
Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Lichtpflicht.
Schulbusse und Busse
Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Halten und Parken
Gebührenpflichtige Parkzonen sind gekennzeichnet.
Wenn Parkverbote nicht beachtet werden, wird das Fahrzeug abgeschleppt, mit einer Radklemme versehen oder ein Bußgeld wird fällig.
Mehr Informationen unten
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Bei einem Pkw darf der Ladungsüberstand nach vorne nicht mehr als 1 m betragen.
Der Ladungsüberstand über Fahrzeug und Anhänger darf nach hinten höchstens ein Sechstel der Länge betragen, die durchgehend auf dem Ladungsträger aufliegt.
Beträgt der Ladungsüberstand nach hinten mehr als 1 m, so ist das überstehende, äußere Ende der Ladung mit einem roten Tuch kenntlich zu machen, bei einem Anhänger mit einem quadratischen, 50 x 50 cm großen Schild mit fluoreszierenden, orangen und weißen Schrägstreifen das senkrecht zur Fahrzeuglängsachse angebracht ist.
Bei schlechter Sicht nachts und tagsüber
Zusätzlich muss das überstehende Ende der Ladung mit einer Leuchte und einer roten, fluoreszierenden Substanz kenntlich gemacht werden.
Kennzeichnung bei Ladungsüberstand von mehr als 20 cm über die vorderen oder hinteren Parkleuchten des Fahrzeugs hinaus mit einer Leuchte und einem katadioptrischen Sensor, der nach vorne weiß und nach hinten rot strahlt.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilicher Schadensfeststellung wieder verlassen. Bei Sachschäden ist zusätzlich die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Alle Angaben ohne Gewähr.