Vignette und Maut in der Schweiz

Auf Autobahnen braucht jeder Pkw und jeder Anhänger bis 3,5 Tonnen eine Jahresvignette. Neben Klebevignetten sind auch E-Vignetten im Einsatz. Zusätzlich sind Tunnel und Autoverladungen gebührenpflichtig. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen bei Einreise eine Schwerlastabgabe beim Zoll entrichten.

Mautgebühren berechnen

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Allgemeine Informationen

Auf Schweizer Straßen hängt die Gebührenpflicht vom Gewicht des Fahrzeugs ab. Fahrzeuge bis 3,5 t zGG benötigen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Außerdem gibt es gebührenpflichtige Tunnel und Autoverladungen. Seit 2023 werden neben Klebevignetten auch E-Vignetten angeboten.

Vignettenpflichtige Autobahnen und Autostraßen

Vignette

Verkaufsstellen

Die Klebevignette ist im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC Online-Shop oder telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Mo-Sa 8-20 Uhr) sowie an Grenzstationen und ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Die elektronische Vignette (E-Vignette) gibt es online über das Via Portal zu kaufen. Dafür müssen Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kfz-Kennzeichen (mit Bindestrich nach dem Städtekürzel) angegeben werden. Klebevignetten und E-Vignetten sind parallel im Einsatz.

Klebevignette im ADAC Online-Shop

Preise

Die Vignette kostet 44 EUR oder 40 CHF (Preise 2024). Nichtoffizielle Verkaufsportale bieten die E-Vignette zu deutlich höheren Preisen an.

Kraftfahrzeuge sowie Anhänger bis 3,5 t zGG benötigen jeweils eine eigene Vignette. Anhänger bis 3,5 t zGG, die von einem Fahrzeug über 3,5 t zGG gezogen werden, benötigen zusätzlich zur Schwerverkehrsabgabe ebenfalls eine Vignette. Diese ist im laufenden bzw. aufgedruckten Jahr sowie im Dezember des Vorjahres und im Januar des Folgejahres gültig, also insgesamt 14 Monate.

Die Klebevignette muss von außen gut sichtbar und kontrollierbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden; bei Motorrädern und Anhängern ist sie an ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil zu kleben. Um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden, sollten Klebevignetten nach Ablauf ihrer Gültigkeit von der Windschutzscheibe entfernt werden.

Tunnel

Autoverladungen

Maut für Fahrzeuge über 3,5 t

www.ezv.admin.ch

(Details zu Verlängerungen, Rückerstattungen und Umschreibungen im Merkblatt 15.94)

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Maut in Nachbarländern