Mit dem Auto unterwegs in Uruguay
Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang (bei Ankunft im Hafen) abgeschlossen werden.
Für die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ist eine Einfuhrerlaubnis der uruguayischen Zollbehörde erforderlich. Diese Erlaubnis wird üblicherweise direkt bei Einreise ausgestellt.
Falls das Fahrzeug zwischenzeitlich ausgeführt wird (z.B. durch Fahrt in Nachbarländer), muss eine Mindestzeit außerhalb Uruguays beachtet werden. Die Information erhalten Sie von der uruguayische Zollbehörde. Auf keinen Fall ist die Wiedereinreise mit dem Fahrzeug am gleichen Tag der Ausreise möglich, um eine Verlängerung der Einfuhrerlaubnis zu erhalten.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Obwohl das Carnet de Passages für die temporäre Einfuhr eines Fahrzeuges nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfehlen wir trotzdem die Mitnahme des Grenzdokuments, weil es die Zollabwicklung erfahrungsgesmäß erleichtert. Ohne Carnet de Passages kann die Hinterlegung einer Zollkaution von der Zollbehörde gefordert werden. Weitere Informationen unter:
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.