Mit dem Auto unterwegs in der Ukraine
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Die IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte, i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung wird anerkannt und muss den Eintrag des Länderkürzels enthalten. Ohne IVA muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssumme liegt bei Sachschäden unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Bei einem Aufenthalt von über 2 Monaten muss das Fahrzeug bei der örtlichen Polizeibehörde gemeldet werde.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,0.
Vorfahrtsregelungen
Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang.
Eine Straßenbahn hat an einer Kreuzung immer Vorrang, auch wenn sie von links kommt, sofern nicht anders angegeben.
Halten und Parken
Halte- und Parkverbot innerhalb von 30 m von einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle entfernt.
Orte, an denen das Parken erlaubt ist, sind mit dem quadratischen blauen Zeichen und dem weißen Buchstaben P gekennzeichnet sowie das Zeitlimit auf einem rechteckigen weißen Unterzeichen.
Lichtpflicht
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss vom 1. Oktober bis 30. April tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
Telefonieren
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kindersitze
Kinder bis 12 Jahre und unter 1,45 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Sie dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Warnwestenpflicht
Alle Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Weitere Mitführpflichten
Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers.
Winterausrüstung
Winterreifen
Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen auf allen Rädern Pflicht. Mindestprofiltiefe 4 mm.
Schneeketten
Schneeketten können (zusätzlich zur Winterbereifung) montiert werden, wenn die Straßen- und Wetterverhältnisse es erfordern.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei einem Verkehrsunfall muss die Polizei gerufen werden.