Mit dem Auto unterwegs im Tschad
Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang abgeschlossen werden.
Für die Einreise auf dem Landweg ist eine Reisegenehmigung (Autorisation de circuler) erforderlich, die zusammen mit dem Visum bei der Botschaft zu beantragen ist.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Obwohl das Carnet de Passages für die temporäre Einfuhr eines Fahrzeuges nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfehlen wir trotzdem die Mitnahme des Grenzdokuments, weil es die Zollabwicklung erfahrungsgesmäß erleichtert. Ohne Carnet de Passages kann die Hinterlegung einer Zollkaution von der Zollbehörde gefordert werden. Weitere Informationen unter:
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.