Einreise nach Trinidad und Tobago und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 2.8.2022
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass ausreichend. Das Dokument muss noch mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein. Von Flugreisenden kann zudem die Vorlage des Weiter- oder Rückflugtickets verlangt werden. Beim Grenzbeamten und im Einreiseformular ist die genaue Aufenthaltsadresse anzugeben.
Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch bei einem mehr als 12-stündigen Transit durch ein solches Land. Sie finden die Länder im folgenden Link in der linken Spalte "Country with risk of yellow fever transmission".
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden, sowie Geschenke bis zu 50 US $.
Lebens- und Genussmittel
Abgabenfrei können Reisende ab 17 Jahre einführen: <br />200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1,5 Liter Wein oder 1, 5 Liter Spirituosen (in geöffneten Flaschen) und eine angemessene Menge Parfüm
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.