Mit dem Auto unterwegs im Sudan
Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang abgeschlossen werden.
Alle Ausländer, die mehr als 25 Kilometer außerhalb von Khartum reisen, müssen eine Reisegenehmigung vom Ministerium für humanitäre Angelegenheiten in Khartum einholen. Sie müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an einem Ziel außerhalb von Khartum erneut bei der Polizei anmelden. Für die Reise nach Darfur ist eine separate Reisegenehmigung erforderlich.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben. Nähere Informationen unter:
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.