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TeilnehmenFührerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Die nachfolgende Übersicht enthält nur die Lkw-Fahrverbote an Wochenenden und Feiertagen sowie Sonderregelungen während der Hauptreisezeit. Darüber hinaus kann es für einzelne Straßen weitere Fahrverbote geben, insbesondere auch für den überregionalen Lkw-Verkehr. Ziel dieser Einschränkungen ist oft, die Belastung der Anwohner mit Lärm und Abgasen zu verringern, die Sicherheit des Verkehrs zu erhöhen oder gegebenenfalls Mautausweichrouten zu sperren. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Betroffene Fahrzeuge | LKW und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht |
Gebiet | Alle Autobahnen sowie die meisten überregional bedeutenden Fernstraßen |
Zeit |
Sonn- und feiertags von 8.00 bis 21.00 Uhr (am Karfreitag von 14.00 bis 21.00 Uhr) |
Feiertage mit Fahrverbot | 1. und 2. Januar, 8. Februar (Kulturfeiertag), Karfreitag, Ostermontag, 27. April (Tag des Aufstands gegen die Besatzung), 1. und 2. Mai, 25. Juni (Nationalfeiertag), 15. August, 31. Oktober, 1. November, 25. und 26. Dezember. |
Bemerkungen | Neben diesen allgemeinen Fahrverboten können aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse oder starken Windes auch kurzfristige LKW-Fahrverbote verhängt werden. |
Während der Hauptreisezeit vom letzten Juni-Wochenende bis einschließlich zum ersten September-Wochenende besteht ein zusätzliches Fahrverbot.
Betroffene Fahrzeuge | LKW und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht |
Gebiet | Alle Autobahnen sowie die meisten überregional bedeutenden Fernstraßen |
Zeit | Samstags von 8.00 bis 13.00 Uhr |
Bemerkungen |
Auf der Route Ljubljana - Koper - Grenze Kroatien und Postojna - Rijeka ist das zusätzliche Fahrverbot ausgeweitet und gilt samstags von 6:00 bis 16:00 Uhr sowie sonn-und feiertags von 8:00 bis 22:00 Uhr. Auf der Strecke von Maribor über Murska Sobota und Lendava zur ungarischen Grenze bei Dolga vas dürfen Lkw durchgehend von Samstag, 8:00 Uhr, bis Sonntag, 21:00 Uhr, nicht unterwegs sein. |
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Für Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Erfahrung) und Fahrer unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille.
Besonderheiten an Ampeln
An Ampeln muss bei Gelb angehalten werden.
Überholen
Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.
Schulbusse und Busse
Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Halten und Parken
Blau markierte Zonen: Zwischen 30-120 Minuten mit Parkschein oder - scheibe erlaubt.
Weiß markierte Zonen: Maximale Parkdauer ortsunabhängig, meist zwischen 7 und 17/19 Uhr gebührenpflichtig.
Längeres Parken ist nur auf öffentlichen Parkplätzen oder in Parkhäusern erlaubt.
In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort gelöst werden.
Weitere Informationen
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Beim Rückwärtsfahren muss grundsätzlich das Warnblinklicht eingeschaltet werden.
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.
Kindersitze
Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,50 m Körpergröße müssen mit einem geeigneten Rückhaltesystem (ECE-Regelung Nr.44) gesichert werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz- Airbag deaktiviert ist.
Warnwestenpflicht
Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Schnellstraßen im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Weitere Mitführpflichten
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Bei einem Pkw darf die Ladung nach vorne max. 1 m, nach hinten max. 1,5 m überstehen.
Die um mehr als 1 m überstehende Ladung bei Pkw und leichten Anhängern ist mit einer 25x25 cm rot-weiß-schraffierten Tafel zu kennzeichnen. Alternativ kann tagsüber und bei guter Sicht auch ein rotes Tuch (40x40 cm) verwendet werden. Andere Fahrzeuge müssen bei entsprechendem Ladungsüberstand eine 40x40 cm Warntafel verwenden, in letzterem Fall bei schlechter Sicht zusätzlich eine rote Warnleuchte.
Winterausrüstung
Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung, Mindestprofiltiefe 3 mm. Anstelle von Winterreifen können auch Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm, verwendet werden oder es können auch Schneeketten auf Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe aufgezogen werden.
Fahrzeuge über 3,5 t müssen mindestens auf den Antriebsrädern Winterreifen haben. Alternativ Sommerreifen auf allen vier Rädern, wenn Schneeketten im Kofferraum mitgeführt und ggf. montiert werden.
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h für Fahrzeuge mit Schneeketten.
Bußgelder - Besonderheiten
50% Rabatt bei Sofortzahlung vor Ort oder Bezahlung innerhalb von 8 Tagen.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei zu melden. Bei Bagatellschäden kann davon abgesehen werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung ("Potrdilo") das Land wieder verlassen.
Abschleppen
Privates Abschleppen ist erlaubt, jedoch muss an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.
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