
Camper und Gespanne in der Schweiz
Camping Key Europe
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen!
Die Vorteilskarte Camping Key Europe (CKE) gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr.
Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Ihre Vorteile:
- Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
- Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
- Inklusive Versicherungspaket mit Haftpflicht, Unfallschutz, Rechtsschutz
- Schnellerer Check-in vor Ort
- ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
Campingfahrzeuge und Gespanne
Besondere Regelungen für Gespanne
Dreispurige Autobahnen
Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht den linken Fahrstreifen benutzen.
Sicherheitsverbindung
In der Schweiz benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine).
Seil oder Kette sollen ungebremste Anhänger am Zugfahrzeug halten, falls sie sich von der Anhängerkupplung lösen. Gebremste Anhänger haben ein Abreißseil. Dieses Seil betätigt die Bremse des Anhängers, wenn er sich von der Anhängerkupplung ablöst, und reißt danach ab.
Zusätzlich muss diese Sicherungsverbindung mit Hilfe einer speziellen Öse oder einem Bügel am Zugfahrzeug oder dessen Anhängerkupplung befestigt sein. Bei abnehmbaren Anhängerkupplungen kann das an einer integrierten Öse erfolgen, geduldet wird auch eine nachträglich angebracht sogenannte "Hollandöse".
Es reicht generell nicht aus, das Sicherungsseil bzw. die Abreißleine lose über die Anhängerkupplung zu legen.
Abmessungen
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
Bundesamt für Straßen (ASTRA)
3003 Bern
Telefax: +41 58 463 23 03
Telefon: +41 58 462 94 11
E-Mail: info@astra.admin.ch
Internet: http://www.astra.admin.ch
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Bei der ASTRA erhalten Sie die Anschriften der zuständigen Straßenverkehrsämter des jeweiligen Kantons.
Auf dem Weg zum Reiseziel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Freies Campen
Übernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt 1, 2 | eingeschränkt erlaubt 1, 2 |
auf Privatgrund | eingeschränkt erlaubt 1 | eingeschränkt erlaubt 1 |
2 nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden