Einreise nach Sambia und Zollbestimmungen
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch können zollfrei eingeführt werden, wie z. B.
1 Fotoapparat,
1 Videokamera,
1 MP3-Player oder 1 Kofferradio,
1 Fernglas,
1 Laptop
Sportgeräte, Campingausrüstung, Musikinstrumente.
Alle Gegenstände sind zu deklarieren.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch bleiben für Reisende ab 18 Jahren
200 Zigaretten oder 450 g Tabak,
1 geöffnete Flasche Spirituosen.
Weitere Produkte und Güter
Medikamente sollten aufgrund der strengen Drogenvorschriften nur in Originalpackung und mit einer ärztlichen Verschreibung (auf englisch oder mit beglaubigter Übersetzung) mitgeführt werden.
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.