Mit dem Auto unterwegs in Rumänien
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Lkw-Fahrverbote
In Rumänien besteht kein generelles Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.<br /><br />Es gelten jedoch unter anderem folgende Ausnahmeregelungen:
Straße | Abschnitt | Bestimmung | Bemerkung |
E 60 | zwischen Bukarest und Brasov | Ganzjähriges Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht an allen Samstagen und Sonntagen von 0.00 bis 24.00 Uhr sowie an Feiertagen von 6.00 bis 22.00 Uhr (im Abschnitt zwischen Bukarest und Ploiesti gilt das Fahrverbot bereits für LKW über 3,5 t) | Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte von lebenden Tieren und verderblichen Lebensmitteln. |
Autobahnen A 1 und A 2 sowie die meisten überregionalen Nationalstraßen |
gesamter Verlauf |
In der Hauptreisezeit zwischen dem 15. Juni und 15. September: Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, jeweils von 7.00 bis 22.00 Uhr |
Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte von lebenden Tieren und verderblichen Lebensmitteln. |
Feiertage | 1. Januar, 2. Januar, Ostermontag (orthodox), 1. Mai, 1. Dezember (Nationalfeiertag), 25. Dezember, 26. Dezember |
Darüberhinaus kann es für weitere Straßen spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,0.
Besonderheiten an Ampeln
Ampeln springen gleich von Rot auf Grün. Statt der Gelbphase wird häufig durch Sekundenzähler der Wechsel angekündigt.
Überholen
Überholverbot gilt auf Brücken.
Halten und Parken
Parkplätze in Städten sind überwiegend bewacht und gebührenpflichtig. Das Halten und Parken vor bzw. nach Zebrastreifen, Kreuzungen/ Einmündungen und Bushaltestellen ist erst ab einem Abstand von 25 m erlaubt, bei Straßenbahnhaltestellen 50 m.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Lichtpflicht
Auf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Motorradfahrer müssen auch innerorts tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht fahren.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Verpflichtend ist das Anhalten in 5 m Entfernung vor Straßenbahnen, die an Haltestellen ohne Einbuchtung stoppen.
Kindersitze
Kinder unter 3 Jahren müssen in einem Kindersitz gesichert werden. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. die kleiner als 1,50 m sind, dürfen nur auf Rücksitzen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden.
Warnwestenpflicht
Alle Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 t sind verpflichtet, eine reflektierende Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen. Bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG wird das Mitführen einer Warnweste nur empfohlen.
Weitere Mitführpflichten
Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers.
Winterausrüstung
Winterreifen
Bei winterlichen Straßenverhältnissen, Schnee oder Eis auf den Straßen müssen alle Fahrzeuge mit Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) ausgerüstet sein, Mindestprofiltiefe von 4 mm.
Schneeketten
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.
Es wird empfohlen, während der Wintermonate Schneeketten im Auto zu haben, insbesondere in Berggebieten, wo die Verwendung von Schneeketten mit einem runden, blauen Schild mit einem weißen Reifen mit einer Schneekette vorgeschrieben sein kann.
Spikes
Verboten.
Verkehrskontrollen - Besonderheiten und richtiges Verhalten
Bei Verkehrskontrollen muss der Fahrer im Fahrzeug bleiben, beide Hände am Lenkrad lassen und die Anweisungen der Polizei befolgen. Die Insassen dürfen während der Kontrolle die Wagentüren nicht öffnen.
Bußgelder - Besonderheiten
Die Polizei ist berechtigt, an Ort und Stelle Strafen zu erheben und bei schweren Verkehrsverstößen den Führerschein einzubehalten. Bei Bezahlung von Geldstrafen ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden.
Die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« ist zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Kfz mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadenbestätigung wieder verlassen.
Falls Schäden bereits bei der Einreise vorhanden sind, ist die Bestätigung am Grenzübergang erforderlich.
Besondere Verkehrszeichen
Toate directiile | Alle Richtungen |
Ocolire | Umleitung |
Ceata | Nebel |
Drum periculos | Gefährliche Fahrbahn |
Claxonarea interzisa | Hupverbot |