
Zufahrtsbeschränkungen in Österreich
Umweltzonen
Wien, Niederösterreich-Ost, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich, Tirol
In den genannten Bundesländern oder Teilen davon gelten Fahrverbote und eine Kennzeichnungspflicht für Lkw. Pkw und Wohnmobile zur Personenbeförderung sind davon nicht betroffen.
Betroffene Fahrzeuge
Gemäß Immissionsschutzgesetzes-Luft IG-L besteht ein Fahrverbot für Lkw (Fahrzeugklasse N) mit den Emissionsklassen Euro 0, 1 und 2. Ab Emissionsklasse Euro 3 benötigen Lkw eine Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette. Dies betrifft auch Kleintransporter, Geländewagen und Wohnmobile, die in der Fahrzeugklasse N zugelassen sind.
In Oberösterreich (Teilstrecke A1 West) und in Tirol (Teilstrecke A12) gelten die Fahrverbote nur für Lkw über 3,5 t bzw. 7,5 t zGG (Tirol, hier Fahrverbot Euro 0-5).
Die Abgasplakette ist gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausschließlich in Österreich bei Werkstätten, Kfz-Prüfstellen und an vielen ÖAMTC-Standorten erhältlich.