Einreise, Zoll und Aufenthalt in Nordmazedonien
Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie
RISIKOGEBIETE
Ob dieses Land oder Teile dieses Landes aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung mit dem Robert-Koch-Institut das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Die aufgeführten Regelungen ändern sich mitunter sehr kurzfristig und schnell. Die meisten zu Grunde liegenden Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Gesetze werden zum Teil wöchentlich aktualisiert und angepasst. Sie erlauben deshalb in der Regel keine Aussagen darüber, was in näherer Zukunft gelten oder möglich sein wird. Zwar ist davon auszugehen, dass die Regelungen weiter gelockert werden; ebenso ist bei einer Verschlechterung der Infektionslage auch erneut mit einer Verschärfung von Beschränkungen zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert am 14.04.2021.
Allgemein geltende Regelungen
Lockdown | Kein genereller Lockdown. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. |
Ausgangsbeschränkungen |
Ausgangssperre von 20-5 Uhr. Bei Covid-19 Symptomen wird empfohlen, zu Hause zu bleiben. Gruppenbildungen vermeiden. |
Abstandsvorschriften | 2 m |
Maskenpflicht | Ja (auch im Freien vorgeschrieben, auch wenn man alleine unterwegs ist). Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren. |
Versammlungsverbot | Ja, es dürfen sich max. 4 Personen auf im Freien treffen. |
Selbstquarantäne erwünscht | Ja |
Bußgelder | 1000 € - 4000 € |
Freizeitaktivitäten | Es wird empfohlen das Haus nur in zwingend notwendigen Fällen zu verlassen. |
Reisebeschränkungen
Detaillierte Informationen zu Grenzöffnungen, Einreise und Durchreise finden Sie unter dem Reiter ›Einreisebestimmungen‹. Diese sollten unbedingt zusätzlich beachtet werden!
Eingehende Flüge erlaubt | Ja |
Grenzen explizit für Tourismus geöffnet | Tourismus unerwünscht. Siehe Einreisebestimmungen für ausführliche Informationen. |
Öffentliche Verkehrsmittel | Erlaubt, aber es muss der Mindestabstand von 2 m einghalten werden und es dürfen nur 50 % aller Plätze belegt sein. Spazierengehen und Fahrradfahren empfohlen. |
Regeln für die Kfz-Benutzung | Nicht mehr als 3 Personen in einem Fahrzeug, außer sie gehören dem selben Haushalt an. Mindestabstand von 1,5 m. |
Unterwegs im Auto mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören | Nicht mehr als 3 Personen in einem Fahrzeug, außer sie gehören dem selben Haushalt an. Mindestabstand von 1,5 m. |
Gewerbe / Einrichtungen
Geschäfte des täglichen Bedarfs | Geöffnet. |
Weitere Geschäfte | Geöffnet. |
Tankstellen | Geöffnet. |
Restaurants | Alle Restaurants und Cafes müssen um 21:00 Uhr schließen. |
Hotels | Geöffnet. |
Themen-Parks | Geschlossen. |
Museen / Konzerthallen / Theater | Geschlossen. |
Strände | Geöffnet. |
Skigebiete | Geöffnet. |
Campingplätze
Tagesbesuch | Geöffnet. |
Übernachtungen | Geöffnet. |
Sanitäre Einrichtungen | Geöffnet. |
Pannenhilfe
Angebotener Service | Regulärer Betrieb |
Kontakt Pannenhilfe / Notruf | +38923181196 |
Wichtige Links
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nordmazedoien.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 9.4.2021
Die Ein- und Durchreise ist für alle Staatsbürger ohne Einschränkungen erlaubt, jedoch sind Fahrten während der Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr untersagt.
Nicht alle Grenzübergänge sind geöffnet, die vorherige Abklärung ist empfehlenswert.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ausländer sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise bei der örtlichen Polizei registrieren zu lassen. Hotels und Pensionen erledigen dies in der Regel für ihre Gäste.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist die Mitnahme einer Vollmacht beider Erziehungsberechtigter in mazedonischer oder englischer Sprache vorgeschrieben. Sie muss notariell beglaubigt sein.
Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt, die noch zu beglaubigen ist (Achtung: kein amtliches Dokument sondern eine Empfehlung):
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass bleiben türkische Staatsangehörige visumsfrei. Erforderlich sind für den Aufenthalt ausreichende finanzielle Mittel sowie (außer bei Kfz-Reisen) Rück- und Weiterreisetickets.Die maximale visumsfreie Aufenthaltsdauer beträgt 60 Tage.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich erkennbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Serbien, Kosovo und Albanien) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Das persönliche Reisegepäck sowie Geschenke bis zum Wert von 350 Euro dürfen zollfrei eingeführt werden. Kameras, Mobiltelefone, Musikinstrumente, Radiogeräte, Camping-, Sport- und Tauchausrüstung sind zu deklarieren.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei bleiben für über 18-jährige Personen
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak,
1 l Alkohol über 22 Vol.-% oder 2 l Alkohol unter 22 Voll.-% und 2 l Wein,
50 g Parfum und 250 ml Eau de Toilette.
Weitere Produkte und Güter
Jagdwaffen und Munition dürfen eingeführt werden, wenn ein gültiger Waffenschein vorliegt, und müssen bei der Einreise deklariert werden.
Bei der Ausreise zu beachten
Archäologische Gegenstände, Antiquitäten und Ikonen dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden.