Camper und Gespanne in Norwegen
Camping Key Europe
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen!
Die Vorteilskarte Camping Key Europe (CKE) gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr.
Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Ihre Vorteile:
- Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
- Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
- Inklusive Versicherungspaket mit Haftpflicht, Unfallschutz, Rechtsschutz
- Schnellerer Check-in vor Ort
- ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
Campingfahrzeuge und Gespanne
Besondere Regelungen für Gespanne
Ist der Anhänger über 2,30 m breit und zudem der Breitenunterschied zwischen Zugfahrzeug und Anhänger größer als 50 cm, müssen an beiden Außenspiegeln in Fahrtrichtung weiße Rückstrahler angebracht werden.
Abmessungen
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 1 |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 19.5 m 2 |
2 Auf einigen Nebenstrecken sind nur 15 m oder 12,40 m Länge erlaubt
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
Statens Vegvesen Vegdirektoratet
Norwegian Public Roads Administration
Postboks 6706 Etterstad
0609 Oslo
Telefon: +47 22 07 30 00
E-Mail: firmapost@vegvesen.no
Internet: https://www.vegvesen.no/en/Home
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Auf dem Weg zum Reiseziel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Freies Campen
Übernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt 1, 2 | eingeschränkt erlaubt 1, 3 |
auf Privatgrund 4 | ja | ja |
2 Wohnmobile dürfen nur auf öffentlichen Parkplätzen maximal einmal übernachten (dabei kein "campingähnliches Leben" mit Aufstellen von Tischen und Stühlen erlaubt).
3 Erlaubnis gilt nicht für Wohnmobile. Das "Jedermannsrecht", d.h. die Erlaubnis, auf unkultiviertem Land vorübergehend zu campen, gilt streng genommen nur für Zelte
4 nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers