Einreise nach Nigeria und Zollbestimmungen
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den üblichen persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch bleiben (für Reisende ab 18 Jahren):<br /> <br />200 Zigaretten oder 50 Zigarren mittlerer Größe oder 200 g Tabak, <br />1 Liter Spirituosen, <br />1 Liter Wein, <br />1/4 Liter Parfüm oder Eau de Toilette.<br /><br />Verboten ist die Mitnahme von Champagner, Sekt bzw. Schaumwein.
Bei der Ausreise zu beachten
Nicht ausgeführt werden dürfen Getränke, Lebensmittel, Juwelen. <br /><br />Für die Ausfuhr von afrikanischen zeremoniellen Gegenständen, Antiquitäten und Kunstgegenständen muss von der Museumsverwaltung oder vom Department of Antiquities eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.