Einreise nach und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt wegen der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Nepal.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 13.1.2021
Für die touristische Einreise erforderlich sind:
- Bei Einreise maximal 72 Stunden alter, negativer COVID-19-PCR-Test (nur für Personen ab 5 Jahren).
- Vor Abflug elektronische Registrierung im Link unten. Der erhaltene Barcode ist beim Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorzulegen.
- Quarantänepflicht für eine Dauer von 10 Tagen nach der Einreise, abzuleisten im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung.
AUSREISE:
Etliche Fluggesellschaften verlangen einen negativen Covid-19-PCR-Test bei der Ausreise. Erkundigen Sie sich dort.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für die Einreise zu touristischen Zwecken ist ein Touristenvisum erforderlich, das im Voraus bei der nepalesischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.
Für die Beantragung erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass, das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Das Visum wird für einen Aufenthalt bis 90 Tagen erteilt.
Informationen der nepalesischen Botschaft finden sich unter
Hinweise für TREKKING-TOURISTEN:
Alle Trekker müssen eine gültige TIMS-Card (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTB) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) ausgestellt wird, und zwar sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate beim NTB bzw. TAAN einholen.
Für bestimmte Gebiete ist ein Trekking Permit zu beantragen, es wird nur für Mitglieder einer Gruppe erteilt, nicht für Individualtrekker.
Jeder Trekker ist für seine Genehmigung selbst verantwortlich, auf korrektes Ausfüllen ist zu achten.
Nähere Informationen in folgenden Links:
Außerdem stehen am Flughafen des International Airport Tribhuvan (Kathmandu) Automaten für die Beantragung von Visa on Arrival zur Verfügung. Dort kann auch das benötigte Passfoto angefertigt werden. Es wird empfohlen, sich bei der Botschaft von Nepal in Deutschland die Einreisevorschriften bestätigen zu lassen.
Für die Beantragung erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass, das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Das Visum wird für einen Aufenthalt bis 90 Tagen erteilt.
Informationen der nepalesischen Botschaft finden sich unter
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Weitere Produkte und Güter
Mitgenommen werden dürfen auch Medikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des Aufenthaltes (mit Ausnahme bestimmter Medikamente, die im folgenden Link aufgelistet sind).
Gebrauchsgüter
Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen unter der Maßgabe der Wiederausfuhr zollfrei eingeführt werden, dazu zählen auch folgende Gegenstände:
- 1 Fotoapparat,
- 1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit Abspielgerät),
- 15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für Videoaufnahmen,
- 1 Computer,
- 1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder unbespielte Kassetten,
- 1 Kinderwagen und 1 Dreirad,
- 1 Set gebrauchte Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte,
- 1 gebrauchte Armbanduhr,
- 1 gebrauchtes Fernglas.
Das gesamte Gepäck ist zu deklarieren, wertvolle Gegenstände werden in den Reisepass eingetragen.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch sind:
- 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak,
- 1 Flasche (max. 1,15 Liter) Spirituosen oder 12 Dosen Bier,
- Nahrungsmittel inklusive Konservendosen bis zu einem Wert von NPR 1.000,
- frisches Obst bis zu einem Wert von NPR 1.000.
Bei der Ausreise zu beachten
In Nepal hergestellte Produkte (mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) dürfen genehmigungsfrei ausgeführt werden. Sie dürfen jedoch nicht den Betrag in ausländischer Währung übersteigen, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht und den er bei der Einreise deklariert hat.
Antiquitäten dürfen nur ausgeführt werden mit einer Bescheinigung des Department of Archeology, National Archive Building Ram Shah Path, Kathmandu, Tel. (00977 1) 44 25 06 83, Fax (00977 1) 426 28 56, E-Mail und website siehe unten.
Verboten ist die Ausfuhr von Gold, Silber, Edelsteinen, Wildtieren oder Teilen davon sowie von Drogen aller Art.