Einreise nach Myanmar und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 7.1.2021
Ausländer dürfen nicht nach Myanmar einreisen.
Für dringenden Einzelfällen erteilt die Botschaft eine Ausnahmegenehmigung bzw. ein Visum.
EINREISEBESTIMMUNGEN:
Über aktuelle Einreisebestimmungen informiert das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch dürfen unter der Maßgabe der Wiederausfuhr zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören auch
1 Fotoapparat,
1 Videokamera,
1 Laptop oder Notebook,
1 MP3-/CD-Player,
1 Radio,
1 Fernglas,
Sportgeräte.
Diese Gegenstände, alle Elektroartikel und Schmuck sind schriftlich bei der Einreise zu deklarieren und bei der Ausreise wieder vorzulegen.
Laut Gesetz können Mobiltelefone vom Zoll bis zur Ausreise einbehalten werden, in der Praxis wird derzeit größtenteils darauf verzichtet. Für die Mitnahme von anderen Geräten der Telekommunikation (z.B. Modems, Satellitentelefone oder Telefaxgeräte) ist im voraus eine Genehmigung des Post und Telecommunications Department von Myanmar einzuholen.
Verboten ist die Mitnahme von pornografischen Materialien, Spielkarten sowie von Gegenständen, die die Flagge Myanmars sowie Bildnisse Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen.
Es ist damit zu rechnen, das das Gepäck bei der Ein- und Ausreise durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht wird.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch sind (ab 17 Jahre)
- 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 250 g Tabak,
- 1 Liter alkoholische Getränke,
- 0,5 Liter Parfüm oder Eau de Toilette.
Weitere Produkte und Güter
Verboten ist die Mitnahme von Rauschmitteln aller Art.
Weitere Produkte und Güter
Die Mitnahme von Waffen ist verboten.
Bei der Ausreise zu beachten
Nicht ausführen dürfen Sie Antiquitäten und archäologische Gegenstände, außer Sie können eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung des "Archaelogy Department" in Yangon vorweisen. Für die Ausfuhr von Edelsteinen, Schmuck und Silber aller Art benötigen Sie die Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers. Gegenstände, die in den Gift Shops der Hotels oder in Diplomatic Stores gekauft wurden, können jedoch ohne Schwierigkeiten ausgeführt werden, die dort erhaltene quittierte Rechnung gilt als Ausfuhrerlaubnis.