Einreise nach Mosambik und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik. <br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 21.4.2022
Für Personen ab 11 Jahre gilt:<br /><br />Nachweis einer vollständigen Impfung (Booster nicht erforderlich)<br />- oder -<br />negativer PCR-Test, bei Ankunft maximal 72 Stunden alt. <br /><br />Bei Wiedereinreise nach Mosambik im Anschluss an eine Kurzreise in Nachbarländer gilt der Test für einen Zeitraum von 7 Tagen, gerechnet ab der Test-Abnahme.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für die Einreise zu touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, das vor der Abreise bei der Botschaft von Mosambik zu beantragen ist. Benötigt wird der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Für Minderjährige unter 18 Jahren muss dem Visaantrag eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beigefügt werden. Das Reisedokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über eine freie Seite für die Stempel verfügen. Außerdem sind ein Nachweis der Flugroute und der Hotels in Kopie erforderlich.
Für Minderjährige wird im Ausweisdokument dringend ein aktuelles Lichtbild empfohlen, außerdem sollte die internationale Geburtsurkunde mitgeführt werden. Ohne dies kam es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten bei der Einreise.
In der Regel wird das Visum für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage erteilt.
Sind Ausflüge in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park geplant, muss ein Visum für die Mehrfacheinreise (visto multiplo) beantragt werden. Vor Ort ist kein Wiedereinreisevisum erhältlich.
Im Land besteht Ausweispflicht, Reisedokument und Visum müssen stets im Original mitgeführt werden. Es empfiehlt sich, beglaubigte Kopien davon anderswo sicher aufzubewahren.
Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land, auch bei einem Transitaufenthalt von mehr als 12 Stunden, müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Sie finden diese Länder im folgenden Link in der linken Spalte "Country with risk of yellow fever transmission". Bei Transitreisen über Addis Abeba (Äthiopien) und Nairobi (Kenia) besteht unabhängig von der Dauer des Transitaufenthaltes Impfpflicht.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Dazu gehören auch<br />1 Fotoapparat,<br />1 Videokamera,<br />1 Laptop,<br />1 MP3- oder CD-Player,<br />persönlicher Schmuck,<br />Sportgeräte.<br />Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch bleiben<br />200 Zigaretten oder 250 g Tabak, <br />0,75 Liter Spirituosen, <br />eine angemessene Menge Parfüm in angebrochener Flasche.
Weitere Produkte und Güter
Die Einführ von Waffen aller Art ist strikt verboten.
Bei der Ausreise zu beachten
Souvenirs (Ausnahme u.a. Muscheln und antike Geldmünzen) können für den persönlichen Gebrauch ausgeführt werden, bei größeren Mengen ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.