Einreise, Zoll und Aufenthalt in Montenegro
Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie
RISIKOGEBIETE
Ob dieses Land oder Teile dieses Landes aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung mit dem Robert-Koch-Institut das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Die aufgeführten Regelungen ändern sich mitunter sehr kurzfristig und schnell. Die meisten zu Grunde liegenden Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Gesetze werden zum Teil wöchentlich aktualisiert und angepasst. Sie erlauben deshalb in der Regel keine Aussagen darüber, was in näherer Zukunft gelten oder möglich sein wird. Zwar ist davon auszugehen, dass die Regelungen weiter gelockert werden; ebenso ist bei einer Verschlechterung der Infektionslage auch erneut mit einer Verschärfung von Beschränkungen zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert am 25.02.2021.
Allgemein geltende Regelungen
Lockdown | Nein, aber es gilt von 21-5 Uhr eine Ausgangssperre. |
Ausgangsbeschränkungen | Teilweise. Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 21-5 Uhr. Ausgenommen sind nur folgende Gründe: Arbeit, Gesundheit, humanitäre Gründe). |
Abstandsvorschriften | 2 m |
Maskenpflicht | An allen öffentlichen Orten vorgeschrieben. Maskenpflicht auch für Kinder über 5 Jahren. |
Versammlungsverbot | Versammlungen sind verboten. |
Selbstquarantäne erwünscht | Ja. |
Bußgelder | Beträge variieren. |
Freizeitaktivitäten | Erlaubt |
Reisebeschränkungen
Detaillierte Informationen zu Grenzöffnungen, Einreise und Durchreise finden Sie unter dem Reiter ›Einreisebestimmungen‹. Diese sollten unbedingt zusätzlich beachtet werden!
Eingehende Flüge erlaubt | Ja |
Grenzen explizit für Tourismus geöffnet | Grenzen geöffnet. Tourismus ist erlaubt. |
Öffentliche Verkehrsmittel | Erlaubt. |
Regeln für die Kfz-Benutzung | Keine Einschränkungen. |
Unterwegs im Auto mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören | Erlaubt, aber Masken werden empfohlen. |
Gewerbe / Einrichtungen
Geschäfte des täglichen Bedarfs | Geöffnet von 7-20 Uhr. |
Weitere Geschäfte | Geöffnet von 7-18 Uhr. |
Tankstellen | Geöffnet. |
Restaurants | In den folgenden Städten geschlossen: Podgorica, Nikšić, Kotor, Cetinje, Herceg Novi, Ulcinj, Danilovgrad und Bar. In anderen Städten geöffnet von 7:00-20:00 Uhr. |
Hotels | Geöffnet. |
Themen-Parks | Geöffnet. |
Mussen / Konzerthallen / Theater | Museen, Theater, Kinos und öffentliche Bibliotheken sind geöffnet. |
Strände | Geöffnet. |
Skigebiete | Geöffnet. |
Veranstaltungen
Genehmigungspflichtige Veranstaltungen | Verboten. |
Campingplätze
Tagesbesuch | Geöffnet. |
Übernachtungen | Geöffnet. |
Sanitäre Einrichtungen | Geöffnet. |
Pannenhilfe
Angebotener Service | Regulärer Betrieb. |
Kontakt Pannenhilfe / Notruf | 19807 |
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 11.2.2021
Reisende aus Deutschland dürfen ohne Beschränkungen einreisen.
Nach dem Kontakt mit einer infizierten Person ist eine 14-tägige Selbstisolation Pflicht.
GRENZÜBERGÄNGE:
- Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
- Für die Einreise nach Serbien stehen die Grenzübergänge Vuca und Metaljka in der Zeit von 7 bis 19 Uhr offen.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 30 Tagen ist auch der Personalausweis ausreichend. Alle Personaldokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden, kann zu Problemen führen. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.
Ausländer müssen sich am Aufenthaltsort innerhalb von 24 Stunden polizeilich anmelden. Beherbergungsbetriebe erledigen dies für ihre Gäste.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist die Mitnahme einer notariell beglaubigten Vollmacht beider Eltern bzw. aller Erziehungsberechtigter vorgeschrieben.
Sie muss in montenegrinischer Sprache verfasst sein und alle Angaben der Erziehungsberechtigten sowie der Begleitpersonen und des Kindes enthalten (Name, Geburtsdatum, Adresse u.a.). Die Passkopien der Erziehungsberechtigten sind ebenso mitzuführen.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip eingetragen sein.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis muss die maximal 1 Jahr alte Tollwutimpfung eingetragen sein.
Außerdem ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis in englischer Sprache erforderlich, das bescheinigt, dass das Tier zum Zeitpunkt der Reise frei von ansteckenden Krankheiten und Tollwut ist.
Für die Wiedereinreise mit Hund oder Katze in die EU nach einem Aufenthalt in Montenegro (z.B. bei der Rückreise) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro vorübergehend zollfrei eingeführt, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßig Beschränkungen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um eine beglaubigte Einfuhrliste zu bitten.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei eingeführt werden dürfen
2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22 Vol.-%,
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak,
50 g Parfum oder Eau de Toilette.
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.