Mit dem Auto unterwegs in Monaco
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Mieten von Fahrzeugen im Reiseland
Die Altersgrenzen sind nicht nur abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des Urlaubslandes, sondern auch von den Mietbedingungen der Autovermieter und in manchen Fällen auch von der gewünschten Fahrzeugkategorie. Die vollständigen Mietbedingungen erhalten Sie bei der Mietwagenfirma.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
Wohnwagen sind nicht erlaubt und Wohnmobile dürfen auf öffentlichen Wegen nicht abgestellt werden.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Halten und Parken
In der Altstadt ist die Anzahl der Parkplätze sehr begrenzt. Parkhäuser vorhanden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link