Einreise nach Malawi und Zollbestimmungen
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Körperpflegeartikel usw., können zollfrei eingeführt werden.
Dazu zählen auch:
1 Fotoapparat
1 Videokamera
1 Laptop
1 MP3-Player
1 Radio
1 Fernglas
1 Musikinstrument
1 Kinderwagen
Sport- und Camping-Ausrüstung.
Wertvolle Gegenstände müssen bei der Einreise deklariert werden, damit bei der Ausreise keine Schwierigkeiten
Weitere Produkte und Güter
Einfuhr von Waffen aller Art ist verboten.
Hinweis:
Reisende, die Sport- oder Jagdgewehre mitführen wollen, müssen rechtzeitig vorher die Einzelheiten mit der malawischen Botschaft abklären und die evtl. nötige Einfuhrerlaubnis beim Registrar of Firearms, Box 41, Zomba /Malawi beantragen.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch bleiben für Reisende ab 16 Jahren
200 Zigaretten oder 225 g Tabak oder eine Mischung von Tabakwaren bis zu insgesamt 225 g,
1 Liter Spirituosen, 1 Liter Wein, 1 Liter Bier,
eine angemessene Menge von Parfüm und Eau de Toilette
Besondere Bestimmungen
Die Einfuhr von Drogen aller Art ist verboten.
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.