Mit dem Auto unterwegs in Litauen
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Lkw-Fahrverbote
In Litauen besteht kein generelles Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Für einzelne Straßen kann es jedoch spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
Am Rand entlang von Autobahnen und Schnellstraßen muss mit Radfahrer, Fußgänger und Traktoren gerechnet werden.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,4.
0,0 Promille für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen.
Angebrochene Alkoholika dürfen im Auto nicht transportiert werden. Geschlossene Behältnisse müssen im Kofferraum befördert werden.
Besonderheiten an Ampeln
Ampelschaltung: Grün - blinkendes Grün – Gelb – Rot. Bei Gelb darf nicht mehr gefahren werden.
Halten und Parken
Parkverbot gilt 15 m vor Bushaltestellen und 5 m vor Kreuzungen.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Vorfahrtsregelungen
Vorrang haben Straßenbahnen und Linienbusse beim Verlassen der Haltestelle.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird das Gerät eingezogen und es drohen hohe Geldstrafen.
Kindersitze
Kinder unter 1,35 müssen in einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz transportiert werden. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Kinder bis 12 Jahre dürfen nur in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz befördert werden.
Weitere Mitführpflichten
Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers.
Winterausrüstung
Winterreifen
Vom 10. November bis 1. April des Folgejahres besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht.
Schneeketten
Schneeketten dürfen nur bei schneebedeckten Straßen montiert werden.
Spikes
Die Verwendung ist vom 1. November bis 1. April erlaubt.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei verständigt werden.
Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).