Mit dem Auto unterwegs in Libyen
Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in arabischer Sprache oder der internationale Fahrzeugschein zusammen mit der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung (deckt meist sind nur die Todesfolge nach einem Unfall ab) kann am Grenzübergang abgeschlossen werden.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben. Nähere Informationen unter:
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Die Einreise mit einigen Fahrzeugtypen bzw. Geländewagen ist nicht erlaubt (unter Umständen sind Fahrzeuge mit getönten Scheiben ein Anlass für ein Verbot). Für weitere Informationen zur Einreise mit dem eigenen Fahrzeug wenden Sie sich bitte an die libysche Botschaft.
Für den Aufenthalt mit einem ausländischen Fahrzeug ist ein libysches Kennzeichen Vorschrift, das bei Einreise erhältlich ist.