Einreise nach Libyen und Zollbestimmungen
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch bleiben:<br />200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren in anderer Form sowie 1/4 Liter Parfüm für den persönlichen Gebrauch. <br />Verboten ist die Einfuhr von alkoholischen Getränken und Schweinefleischprodukten.
Weitere Produkte und Güter
Verboten ist die Einfuhr von Waffen.
Gebrauchsgüter
Die vorübergehende Einfuhr des Reisebedarfes für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei. Dazu zählen auch 1 Film- oder Videokamera, 1 Fotoapparat und 1 Laptop.
Besondere Bestimmungen
Verboten ist die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften), pornographischer Literatur und Waren aus Israel sowie die Mitnahme von Sprechfunkgeräten.<br /><br />Lt. Auswärtigem Amt liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, wie die libysche Übergangsregierung verfährt. Die hier genannten Bestimmungen entsprechen dem bisherigen Stand.
Bei der Ausreise zu beachten
Die Ausfuhr von Antiquitäten sowie von vorgeschichtlichen Funden wie Steinen, Tonscherben, Tongefäßen, Faustkeilen und Ähnlichem ist verboten, ebenso wie die Ausfuhr von Meteoritenstücken.