Einreise nach Kuwait und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 31.8.2022
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Es wird ein Visum verlangt. Erforderlich ist der Reisepass. Er darf keine israelischen Stempel aufweisen. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass werden nicht anerkannt. <br /><br />E-Visum<br />Das Visum kann als E-Visum im Link unten beantragt werden. Das Personaldokument muss bei der der Beantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein.<br /><br />Visa on Arrival<br />Das Visum kann gegen eine Gebühr von 10 Euro auch am Ankunftsflughafen erteilt werden. Das Personaldokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ob weitere Bedingungen für die Erteilung des Visa on Arrival vorliegen, ist bei der Botschaft von Kuwait zu erfragen.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
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Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch sind: <br />500 Zigaretten oder bis zu 900 g Tabak. Geschenke im Gesamtwert von 100 KWD dürfen zollfrei eingeführt werden.
Weitere Produkte und Güter
Die Einfuhr von Waffen ist verboten.
Besondere Bestimmungen
Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, pornographischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten, Nahrungsmitteln (außer als Vollkonserven) sowie von Produkten israelischer Herkunft ist verboten.
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.