Mit dem Auto unterwegs in Kuba
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig.
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang (bei Ankunft im Hafen) abgeschlossen werden.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Nicht erforderlich ist die Mitnahme eines Carnet de Passages für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Für Fahrer die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Alle Fahrzeuge müssen vor dem Überqueren eines Bahnübergangs anhalten.
Halten und Parken
Das Parken auf Radwegen, Privatstraßen, vor Polizeistationen, Feuerwachen und öffentlichen Gebäuden sowie vor oder in der Nähe von Botschaften und Konsulaten ist streng verboten.
Parkverbot in einem Umkreis von 1,5 m um einen Hydranten, auf einem Bürgersteig, innerhalb von 9 m von einem Fußgängerüberweg, innerhalb von 5 m vor einer Kreuzung und innerhalb einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Alle Autofahrer, die an einem Verkehrsunfall beteiligt sind müssen dies unverzüglich der Polizei melden.