Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AADas Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesBei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.
Liegen jedoch grippeähnliche Symptome vor, muss vor der Einreise das "Traveller Health Surveillance Form" ausgefüllt werden. Der generierte QR-Code ist für den eTA-Antrag erforderlich. Darüberhinaus ist bei der Einreise ein Antigen-Schnelltest durchführen. Bei positivem Ergebnis folgt ein PCR-Test und, je nach Schwere der Krankheitssymptome, die Pflicht zur Selbstisolierung.
International Travelers Health Surveillance FormErforderlich ist der Reisepass. Das Dokument muss noch mindestens 6 Monate über die geplante Einreise hinaus gültig sein und eine leere Seite für die Stempel enthalten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass werden nicht anerkannt.
Seit 1.1.2024 ist für die Einreise die Kenya Electronic Travel Authorisation eTA erforderlich. Sie muss mindestens 72 Stunden und höchsten 3 Monate vor der Einreise beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Die Gebühr beträgt 34 US-Dollar.
Für die Beantragung zu touristischen Zwecken sind u.a. die Hotelbuchung und die Flugdaten hochzuladen.
Bei der Einreise aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet ist darüber hinaus der Nachweis einer Gelbfieberimpfung hochzuladen. Die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Gelbfieberinfektionsgebiete ausgewiesenen Länder finden sich im folgenden Link in der linken Spalte "Country determined by WHO to be at risk for yellow fever transmission".
WHO Gelbfieber-InfektionsgebieteDer eTA Online-Antrag und alle Informationen finden sich hier:
Republic of Kenya: eTA Antrag und Bedingungen Kenianische Botschaft: eTA Informationen in deutscher SpracheKenia, Uganda und Ruanda bieten seit vielen Jahren gemeinsam ein "East Africa Tourist Visa" an, das zur Einreise in alle drei Länder berechtigt. Es muss bei dem Land beantragt werden, in das zuerst eingereist wird. Die Gebühr beträgt 100 US-Dollar.
Jedoch stellt Kenia das East Africa Tourist Visum seit 1.1.2024 nicht mehr aus. Wer zuerst in Kenia einreist, muss die eTA für Kenia sowie ein Visum für Ruanda und/oder Uganda beantragen.
Uganda und Ruanda stellen das East Africa Tourist Visum weiterhin aus. Wer zuerst in Uganda oder Ruanda eingereist ist, kann dieses Visum auch für die Weitereise nach Kenia nutzen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass an der kenianischen Grenze zudem die kenianische eTA verlangt wird. Nach Auskunft der kenianischen Botschaft wird derzeit an einer klaren Regelung gearbeitet..
Bis 31.12.2023 war für die Einreise nach Kenia ein E-Visum erforderlich. Wer über ein noch gültiges E-Visum verfügt, kann damit auch nach dem 31.12.2023 einreisen. Kinder unter 16 Jahren sind jedoch im E-Visum nicht ersichtlich. Für sie ist deshalb eine eTA zu beantragen.
Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:
Reisevollmachten zum DownloadEine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Unabhängig von den Einreisevorschriften wird die Impfung gegen Gelbfieber empfohlen, da ein Ansteckungsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Kenia raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis, evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
In weiten Teilen des Landes kommt es, besonders während lokaler Regenzeiten, zur Übertragung von Dengue-Fieber. Zwar bleibt die konsequente Vermeidung von Mückenstichen wichtigste Schutzmaßnahme; seit Anfang 2023 gibt es aber auch eine Schutzimpfung in der EU.
Das Risiko in Kenia an Malaria zu erkranken, ist das ganze Jahr über hoch. Die Krankheit kommt im gesamten Land bis in Höhen von 2.500 m (!) und auch in den Städten vor. Nur Nairobi gilt als malariafrei. Die gefährliche Malaria tropica macht über 85% der Fälle aus. Die entscheidende Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in einem konsequenten Schutz gegen Mückenstiche. Die WHO und andere Gremien empfehlen zudem die vorsorgliche Einnahme von Malariamedikamenten. Die genaue Vorgehensweise sollte unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt abgestimmt werden.
Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her auch in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten meist nicht derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Grundversorgung in der Regel gewährleistet, in ländlichen Gebieten nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Kenia reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Krankenrücktransport werden nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deGenerell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen AmtesEs ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
Elektronische Antragstellung RaPANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz und Serbien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.
Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:
Bundespolizei Staatenliste RaPZu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf, wie Kleidung, Körperpflegemittel, können zollfrei eingeführt werden. Wertvolle Gegenstände sollten schriftlich deklarieren werden.
Zollfrei zum Verbrauch bleiben für über 16 Jahre alte Reisende: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 Tabak, 1 Liter Spirituosen oder Wein, 500 ml Parfüm.
Die Einfuhr jeder Art von Waffen (einschließlich Selbstverteidigungswaffen wie Gaspistolen, Tränengas oder Pfefferspray) ist verboten.
Die Einfuhr jeder Art von pornographischen Materials und gefährlichem Spielzeug (z. B. Spielzeugpistolen) ist verboten. Zu beachten sind auch die deutschen Einfuhrbestimmungen für alles was zum Artenschutzabkommen gehört, wie z. B. Einfuhrverbot für Elfenbein, Kroko-Artikel u.ä. nach Deutschland.
Es besteht ein Ausfuhrverbot für Gold und Diamanten. Eine Ausfuhrerlaubnis wird für Jagdtrophäen und Häute benötigt.
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