Mit dem Auto unterwegs im Iran
Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Einige Kfz-Versicherer schließen ihren im Rahmen der Grünen Versicherungskarte gewährten Kfz-Haftpflichtschutz für bestimmte Staaten aus. An der Grenze muss dann eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben, für Anhänger ein zusätzliches Carnet. Nähere Informationen unter:
Besucher, die ein Fahrzeug mit einem gültigen Carnet de Passages einführen, erhalten in der Regel eine 3-monatige Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug bei der Ankunft. Um die Genehmigung für die vorübergehende Einfuhr zu verlängern, wenden Sie sich an den Zoll der Republik Iran.